Ab dem 2. Februar 2026 beschränkt sich die Heizungsförderung auf den Kesseltausch. Diese Entscheidung wurde vom Umweltministerium getroffen, um die Förderung noch gezielter auszurichten. Im November 2025 wurde die neue Heizungsförderung eingeführt, die ursprünglich sowohl den Kesseltausch als auch einen Sanierungsbonus für thermisch-energetische Sanierungen umfasste. Der Fokus auf den Kesseltausch ist eine strategische Maßnahme, da dieser Ansatz pro eingesetztem Euro eine erheblich höhere CO2-Einsparung ermöglicht. Bisher wurden bereits Anträge im Gesamtvolumen von 220 Millionen Euro eingereicht.

Für die kommenden Jahre, konkret von 2026 bis 2030, steht ein jährliches Fördervolumen von 360 Millionen Euro zur Verfügung, wobei die Gesamtförderung 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten nicht überschreiten darf. Im Vergleich zum vorherigen Modell, das unter der schwarz-grünen Vorgängerregierung galt und eine Förderung von bis zu 75 Prozent ermöglichte, ist dies eine markante Reduzierung. Der Biomasseverband und proPellets sowie die Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) begrüßen diese Änderungen, da sie die Planungssicherheit verbessern sollen.

Neue Fördermöglichkeiten ab 2024

Zusätzlich zu den Regelungen in Österreich kündigte das Bundeswirtschaftsministerium neue Förderungen im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen“ an, die am 1. Jänner 2024 in Kraft treten werden. Diese neuen Maßnahmen, die bereits ab sofort beauftragt werden können, unterstützen den Austausch alter fossiler Heizungen durch Heizungen, die auf erneuerbaren Energien basieren, mit einem Investitionskostenzuschuss von bis zu 70 Prozent. Besonders hervorgehoben wurde die soziale Ausrichtung der Förderung, die höhere Zuschüsse für Geringverdiener vorsieht. Die Finanzierung erfolgt über den Klima- und Transformationsfonds (KTF).

Für Vermieter und die Wohnungswirtschaft steht eine Grundförderung von 30 Prozent bereit. Darüber hinaus locken zusätzliche Boni, wie ein Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen und ein pauschaler Zuschlag von 2.500 Euro für emissionsarme Biomasseheizungen. Für Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro gibt es einen Einkommensbonus von 30 Prozent. Diese neuen Förderungen bieten auch für Effizienzmaßnahmen wie Dämmung oder Fenstertausch finanzielle Unterstützung.

Wichtige Details zur Antragstellung

Die Antragstellung für die neuen Heizungsförderungen erfolgt über die KfW und soll voraussichtlich am 27. Februar 2024 beginnen. Es gibt auch einen ergänzenden Kredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit für Antragsteller mit einem maximalen Einkommen von 90.000 Euro. Der Zuschuss kann bis zu 20 Prozent betragen, wobei die maximalen Förderbeträge für die jeweiligen Wohneinheiten festgelegt sind: 30.000 Euro für die erste, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Mir den neuen Regelungen wird der Kesseltausch somit nicht nur hinsichtlich der Nachhaltigkeit gefördert, sondern auch vielfältige Optionen für Eigentümer und Vermieter geschaffen, die ihre Heizsysteme auf erneuerbare Energien umstellen möchten. Die Möglichkeit, mehrere Programme zur optimalen Nutzung öffentlicher Fördermittel zu kombinieren, bietet zusätzliche Unterstützung für Eigentümer, die einen modernen und umweltfreundlichen Heizstandard erreichen möchten.

Umfassende Energieberatung wird ebenfalls gefördert und unterstützt dabei, individuelle Sanierungsfahrpläne zu erstellen. Auch Optimierungen bestehender Heizungen, sofern die Anlagen älter als zwei Jahre sind, werden in die Förderung einbezogen. Die neuen Maßnahmen zielen darauf ab, den Heizungstausch effizient zu gestalten und den notwendigen Übergang zu nachhaltigen Energieformen zu begleiten.

Weitere Informationen zu den spezifischen Förderbedingungen finden sich auf den Webseiten der Verbraucherzentrale, Bundeswirtschaftsministerium und Vienna.at.