Die Debatte um die Dienstreisen der Regierungsmitarbeiter und deren Umweltverträglichkeit hat in den letzten Wochen an Intensität zugenommen. Verkehrsminister Peter Hanke ist hierbei ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Die Grünen werfen Hanke vor, das zuvor im Verkehrsministerium gültige Verbot für Inlandsflüge aufgeweicht zu haben. In der Amtszeit seiner Vorgängerin Leonore Gewessler waren Inlandsflüge weitestgehend untersagt, und sie bevorzugte häufig die Nutzung der Bahn für Dienstreisen.
Unter Hanke dürfen Beamte dem Minister auf Inlandsflügen folgen. Dieser hat kürzlich einen Flug nach Innsbruck im Wert von 1.475,93 Euro als notwendig erklärt, um einer dichten Terminlage gerecht zu werden. Im Vergleich dazu nutzte Hanke in den letzten Monaten 14 Mal den Dienstwagen und war lediglich vier Mal mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs, während seine Mitarbeiter fünf Mal die Bahn wählten. Zu einer Veranstaltung zur Eröffnung des Koralmtunnels reiste er mit dem Auto, während zwei Mitarbeiter mit dem Zug anreisten. Götze, die Verkehrssprecherin der Grünen, kritisierte Hanke scharf und stellte eine parlamentarische Anfrage mit dem Titel „Saus und Braus“.
Trend zu Inlandsflügen
Die steigenden Zahlen innerdeutscher Dienstreisen per Flugzeug nach der Corona-Pandemie unterstützen die Kritik an Hanke. Im Jahr 2022 stieg die Zahl der Inlandsflüge um 43,1 % im Vergleich zum Vorjahr. 2023 folgte ein weiterer Anstieg um 21,7 %. Laut Berichten haben Regierungsmitarbeiter im Jahr 2024 insgesamt 13.209 Dienstreisen per Inlandsflug unternommen, im Vergleich zu 15.445 im Jahr 2023 und 12.694 im Jahr 2022. Die Anzahl der Flüge war 2021 aufgrund der Lockdown-Maßnahmen auf ein Minimum gesunken.
Linken-Klimaexperte Fabian Fahl hat den Anstieg der Inlandsflüge scharf kritisiert und fordert die Bundesregierung auf, das Potenzial von Videokonferenzen besser zu nutzen sowie eine Strategie zur Reduzierung der Flüge zu entwickeln. Ein im Jahr 2021 erlassenes Maßnahmenprogramm zur Nachhaltigkeit verlangt, dass bei der Genehmigung von Dienstreisen umweltbezogene Kriterien beachtet werden.
Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen
Die Bundesregierung verfolgt das Prinzip „erst vermeiden, verringern und dann kompensieren“ in Bezug auf Emissionen aus Dienstreisen. Emissionen aus Flügen werden durch den Erwerb und die Stilllegung von Emissionsminderungsgutschriften aus Klimaschutzprojekten kompensiert. Diese Projekte unterliegen strengen Qualitätskriterien und stammen in der Regel aus Asien und Afrika, einschließlich Biogas- und Kochofenprojekten. Der Erwerb von Gutschriften erfolgt durch öffentliche Ausschreibungen.
Für die Berechnung von Emissionen verwendet die Bundesregierung den Radiative Forcing Index (RFI) von 3, der klimarelevante Effekte berücksichtigt. Während für Bahnfahrten keine Kompensation erforderlich ist, wird die Kompensation für Flugreisen auf einzelne Reiseabschnitte aufgeschlüsselt. Im Rahmen ihrer Klimaschutzstrategie hat die Bundesregierung Gutschriften für insgesamt 1.904.226 Tonnen CO2 erworben und stillgelegt.
Die zunehmende Diskussion um die Dienstreisen der Regierungsmitarbeiter, die Einkaufsentscheidungen in den Bereichen Klimaschutz und Umwelt vertraut, zeigt, wie wichtig ein Umdenken in Bezug auf Mobilität und nachhaltige Praktiken geworden ist. Experten und politische Vertreter fordern ein sofortiges Handeln, um die Emissionen zu reduzieren und umweltfreundliche Reisealternativen zu priorisieren. Die aktuellen Entwicklungen stehen im klaren Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung, die den Klimaschutz zur Priorität erklärt hat.