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Der frühere österreichische Politiker Karl-Heinz Grasser hat Privatkonkurs beantragt und sieht sich mit erheblichen Verbindlichkeiten von insgesamt rund 21 Millionen Euro konfrontiert. Laut einem Bericht von vienna.at wird am 14. April 2026 am Bezirksgericht Kitzbühel eine Prüfungstagssatzung im Rahmen seines Konkursverfahrens stattfinden. Der Gläubigerschutzverband KSV1870 erwartet, dass „deutlich über 22 Millionen“ der insgesamt angemeldeten Forderungen anerkannt werden. Trotz der Schwere der Vorwürfe ist Grasser nicht verpflichtet, persönlich zu erscheinen, könnte jedoch durch einen Anwalt vertreten werden.

Grasser, der erst Anfang Januar 2026 nach siebenmonatiger Haft aus der Justizanstalt Innsbruck entlassen wurde, befindet sich derzeit im elektronisch überwachten Hausarrest. Er lebt mit seiner Frau Fiona Pacifico Griffini-Grasser und ihrer Tochter in Gamsstadt und arbeitet für ein Unternehmen in Kitzbühel.

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Hintergrund der Verbindlichkeiten

Die Hauptgläubiger im Konkursverfahren sind die Republik Österreich und das Finanzamt, die Forderungen in Höhe von 12,7 Millionen Euro und 7,9 Millionen Euro geltend machen. Diese Ansprüche stammen unter anderem aus Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit dem skandalbehafteten Buwog-Verfahren. Zudem hat Karl Petrikovics, eine im Kontext dieses Verfahrens verurteilte Person, eine Forderung über knapp 12,5 Millionen Euro gegen Grasser angemeldet. Laut trend.at, plant Grasser eine Entschuldung über eine Barquote von 3 Prozent innerhalb von zwei Wochen, was etwa 630.000 Euro entsprechen würde.

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Um die benötigten Mittel aufzubringen, sollen „von dritter Seite“ Unterstützungseffekte erzielt werden. Grasser muss jedoch darauf achten, dass bei einem Mangel an Zustimmung der Gläubiger zu seinem Zahlungsplan, ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet wird, das mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Ein Teil seiner Verbindlichkeiten resultiert aus strafrechtlichen Verurteilungen, was eine Restschuldbefreiung für diese Schulden ausschließt.

Der Zustand des Vermögens und der Verfahren

Der Insolvenzverwalter Herbert Matzunski hat bereits ein Konto mit Guthaben in Liechtenstein identifiziert, welches von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurde. Bisher konnten circa 200.000 Euro an verwertbarem Vermögen festgestellt werden. Grasser wurde von KSV1870 als „sehr bemühter Schuldner“ beschrieben und zeigt sich kooperativ im Umgang mit den Gläubigern.

Insolvenzverfahren wie das von Grasser ermöglichen eine frühzeitige Schuldenregulierung, um den Gläubigerschutz zu garantieren. Nach der Insolvenzordnung, die seit 1999 in Kraft ist, können Schuldner auch schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit einen Antrag stellen, um die Verfahren zu regulieren und einen gleichmäßigen Zugang aller Gläubiger zu erfassen. Der Insolvenzverwalter spielt dabei eine zentrale Rolle, um die Angelegenheit fair zu behandeln und eine Lösung für alle Beteiligten anzustreben. Diese Regelungen sind entscheidend, da ohne Zustimmung der Finanzprokuratur die Mehrheit im Zahlungsplan nicht erreicht werden kann.

Während das Verfahren voranschreitet, bleibt abzuwarten, wie Grasser seine finanziellen und juristischen Herausforderungen bewältigen wird, insbesondere angesichts des komplexen Hintergrunds seiner Schulden und der laufenden Verhandlungen mit den verschiedenen Gläubigern und Institutionen.