Österreich

Grasser und Meischberger: Haftstrafen bestätigt – Was jetzt?

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Urteile im umstrittenen Buwog-Prozess bestätigt. Karl-Heinz Grasser, der ehemalige österreichische Finanzminister, wurde zu vier Jahren Haft verurteilt, während sein Vertrauter Walter Meischberger eine Strafe von dreieinhalb Jahren erhielt. Die beiden werden bald eine Aufforderung zum Strafantritt erhalten, da die verhängten Strafen die Drei-Jahres-Grenze überschreiten, was eine bedingte oder teilbedingte Strafnachsicht unmöglich macht. Dies bedeutet, dass sie ihre Freiheitsstrafe innerhalb eines Monats nach Zustellung der Aufforderung antreten müssen, wie vienna.at berichtete.

Die Verhandlung vor dem OGH, die um 10:00 Uhr begann, wurde von fünf Höchstrichtern geleitet. Grasser und seine Verteidiger erhoben Einspruch gegen das erstinstanzliche Urteil, da sie die Befangenheit der Richterin anprangerten. Grasser selbst betonte, welches Unrecht ihm geschehen sei und dass er sich nichts zuschulden kommen lasse. Trotz dieser Argumente wies der OGH die wesentlichen Punkte der Verteidigung zurück. Verfahrensfehler oder ein unfairer Prozess konnten nicht festgestellt werden. Ein besonderer Aspekt war, dass der Ehemann der Richterin Grasser-kritische Tweets veröffentlicht hatte; dies jedoch wurde nicht als Anlass zur Befangenheit gewertet.

Der Prozess und die Vorwürfe

Die Anklage gegen Grasser, Meischberger und Peter Hochegger bezieht sich auf den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaft (Buwog) und Bestechungsvorwürfe. Es wird behauptet, dass Grasser und seine Mitangeklagten Geld für Informationen über das Bieterverfahren gefordert haben. Der Verkauf der Bundeswohnungen belief sich auf 961 Millionen Euro, wovon 9,6 Millionen Euro an Grasser und seine Verbündeten flossen. Die Ermittlungen umfassten 700 Einvernahmen und 660 Maßnahmen, darunter Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen, was zu einem 1300 Seiten starken Urteil führte, dessen schriftliche Ausfertigung 14 Monate in Anspruch nahm, wie berichtet von sn.at.

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Im Verlauf des Verfahrens hob der OGH einen Anklagepunkt bezüglich Beweismittelfälschung auf und berücksichtigte Milderungsgründe wie die überlange Verfahrensdauer. Trotz dieser Milderung wurden die Haftstrafen als ausgesprochen schwer bewertet. Grasser äußerte, dass er auf eine Gerechtigkeit nach 16 Jahren hoffe und plane, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen. Nach dem Gerichtstag wird der Akt zurück zum Wiener Landesgericht für Strafsachen geschickt.

Folgen der Urteile

Für Grasser und Meischberger ist eine Rückkehr in die Justizanstalt unvermeidlich, da die Strafen zwingend sind. Freiheitsstrafen, die über 18 Monate liegen, müssen in einer Strafvollzugsanstalt verbüßt werden. Der Strafvollzug beginnt zunächst in einem gerichtlichen Gefangenenhaus, bis die endgültige Justizanstalt festgelegt wird. Das Justizministerium hat dazu sechs Wochen Zeit, um ein Klassifizierungsverfahren durchzuführen.

Eine bedingte Entlassung kann nach der Verbüßung der Strafhälfte beantragt werden. Dies bedeutet für Grasser eine Frist von zwei Jahren, gefolgt von einer Probezeit von ein bis drei Jahren, in der er keine neuen Delikte begehen darf. Aufgrund seines unbescholtenen Vorlebens und seines Verhaltens könnte Grasser theoretisch eine bedingte Entlassung erhalten. Interessanterweise könnte eine elektronisch überwachte Fußfessel unter bestimmten Umständen in Betracht gezogen werden, jedoch erst nach der Hälfte der Haftzeit, was derzeit durch die Länge seiner Strafe unwahrscheinlich ist.

Schließlich stellte der OGH klar, dass eine EGMR-Beschwerde gegen das Urteil keine strafaufschiebende Wirkung hat, was bedeutet, dass Grasser und Meischberger schnell mit den Konsequenzen ihrer Urteile rechnen müssen. Das Thema Bestechlichkeit und Bestechung im öffentlichen Bereich bleibt damit weiterhin ein heißes Eisen in der politischen Diskussion, und das Wagnis, einer solchen Tat beschuldigt zu werden, hat weitreichende Folgen für das öffentliche Vertrauen in die politische Klasse, wie auch in strafrecht.univie.ac.at dargestellt.

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Korruption
In welchen Regionen?
Wien
Genauer Ort bekannt?
Vienna, Österreich
Sachschaden
960000000 € Schaden
Ursache
Bestechung, Verkaufsverhandlungen
Beste Referenz
vienna.at
Weitere Quellen
sn.at

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