Ex-Umweltministerin und Grünen-Chefin Leonore Gewessler kann vorerst aufatmen: Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat einen Antrag der FPÖ auf Ministeranklage gegen sie abgelehnt. Diese Entscheidung wurde am Donnerstag getroffen und bedeutet, dass Gewessler nicht beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angeklagt wird. Der ursprüngliche Vorschlag von ÖVP-Abgeordnetem Wolfgang Gerstl, ein Expertenhearing durchzuführen, fand ebenfalls keine Unterstützung.

Gerstl betonte, dass das Instrument der Ministeranklage sparsam und nicht inflationär genutzt werden sollte. Es sei nicht offensichtlich, dass Gewessler gegen geltendes Recht verstoßen habe. Die FPÖ hingegen argumentierte, dass der Baustopp des Lobautunnels und anderer Straßenbauprojekte eine Verletzung des Bundesstraßengesetzes darstelle, die von Gewessler vorsätzlich betrieben worden sei. FPÖ-Mandatar Michael Schilchegger forderte im Zuge der Diskussion die Einhaltung aller geltenden Gesetze und wies auf das Verhältnis zwischen Parlament und Regierung hin.

Politische Auseinandersetzungen

Die Grünen-Abgeordnete Alma Zadić wies den Vorwurf der FPÖ zurück und stellte klar, dass Gewesslers Handlungen legitim waren und keine Weisung gegeben wurde. Sie erinnerte zudem daran, dass ähnliche Anträge bereits in der letzten Legislaturperiode abgelehnt wurden. Zadić wertete den Antrag der FPÖ als „rein politischen Gag“. Ziel einer Ministeranklage ist es, den Minister des Amtes zu entheben; je nach Schwere des Vorwurfs können darüber hinaus auch weitere Sanktionen verhängt werden.

Die rechtliche Verantwortung von Gewessler endet nicht mit ihrem Ausscheiden aus dem Amt. Der Nationalrat hat bis Anfang September Zeit, eine Ministeranklage gegen sie einzubringen. Insgesamt war das politische Klima rund um die Anfrage angespannt, da die FPÖ Forderungen erhob, die in den Augen der Grünen nicht gerechtfertigt waren.

Unterstützung durch die ÖVP

Die von der FPÖ angestrebte Ministeranklage gegen Gewessler wird voraussichtlich nicht von der ÖVP unterstützt. ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti stellte klar, dass man sich politisch mit Gewessler auseinandersetzen wolle, jedoch keine parlamentarische Mehrheit für die Anklage erreichbar sei. Intern wurde in der ÖVP analysiert, dass eine Ministeranklage gegen Gewessler wenig Erfolgsaussichten gehabt hätte.

Hintergrund der Vorwürfe ist, dass Gewessler kritisiert wird, ideologische Gründe für den Stopp von Straßenbauprojekten wie dem Lobautunnel heranzuziehen. Darüber hinaus plant die FPÖ auch gegen den ehemaligen Finanzminister Magnus Brunner eine Ministeranklage wegen „Wählertäuschung“ vor der Nationalratswahl, deren Antrag im zuständigen Ausschuss derzeit vertagt ist. Ministeranklagen sind in Österreich nicht häufig und kommen in der Praxis selten zur Anwendung.

Artikel 142 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Anklagen. Betroffen sind die obersten Bundesorgane und Mitglieder von Bundes- und Landesregierungen, die für schuldhafte Rechtsverletzungen belangt werden können. Bei einer Verurteilung droht der Verlust des Amts sowie unter bestimmten Umständen der Verlust politischer Rechte. Historisch gesehen gab es nach 1945 nur einen Fall einer Ministeranklage, bei dem der VfGH lediglich eine Rechtsverletzung feststellte.

Angesichts der aktuellen Entwicklungen bleibt abzuwarten, ob und wie die politischen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien fortgeführt werden. Die Ablehnung des Antrags gegen Gewessler könnte als Zeichen für die Schwierigkeiten der FPÖ gewertet werden, in dieser Angelegenheit mehr Unterstützung zu gewinnen. Der nächste Schritt in dieser Debatte wird mit Interesse verfolgt.