
Die Vorarlbergerin, die zwischen 2023 und 2024 einen Mann stalkte, erhielt im Vorjahr eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je vier Euro. Sie hatte ihn regelmäßig mit Nachrichten belästigt und war mehrmals zu seinem Wohnort sowie zu einem Lokal gefahren, das er häufig besuchte. Nach dieser Verurteilung wollte die örtliche Bezirkshauptmannschaft ihr die Fahrerlaubnis entziehen, was jedoch vom Landesverwaltungsgericht (LVwG) abgelehnt wurde. Laut Gericht reicht Stalking allein nicht aus, um die Verkehrsuntauglichkeit zu bestimmen. Dabei verwies das Gericht auf einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zu ähnlichen Fällen. [Vorarlberg.orf.at] berichtete über den Urteilsspruch, der besagt, dass die Frau weiterhin im Straßenverkehr teilnehmen darf.
Freispruch wegen mangelnder Beweise
In einem weiteren, erschütternden Verfahren wurde eine 30-jährige Vorarlbergerin freigesprochen, die beschuldigt wurde, an der Vergewaltigung ihrer 16-jährigen Nichte teilgenommen zu haben. Die Vorfälle ereigneten sich im März 2018, als die beiden Frauen gemeinsam ins Dornbirner Hallenbad gingen und anschließend zwei Männer zu Besuch kamen. Während die Tante mit einem der Männer beschäftigt war, gab die Nichte an, gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen gezwungen worden zu sein. Die Tante wurde beschuldigt, die Täter unterstützt und keine Hilfe geleistet zu haben. Die Verteidigung der Angeklagten wies die Vorwürfe zurück. Die 30-Jährige behauptete, während des Vorfalls abgelenkt gewesen zu sein und keine Gewaltanwendung bemerkt zu haben. Letztendlich stellte das Gericht fest, dass die Beweise nicht ausreichten, um eine Mitwisserschaft oder Unterstützung bei den Taten zu belegen. Der Freispruch ist derzeit noch nicht rechtskräftig, wie [Nachrichten.at] berichtete.
Ort des Geschehens
Details zur Meldung