
Der Prozess um den ehemaligen Chefinspektor des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, und den ehemaligen FPÖ-Nationalratsabgeordneten Hans-Jörg Jenewein, begeht einen dramatischen Wendepunkt. Wie krone.at berichtet, hat ein ehemaliger Kollege von Ott vor Gericht ausgesagt, jedoch erhebliche Gedächtnislücken gezeigt. Insbesondere blieb ungewiss, ob er tatsächlich unter dem Pseudonym „Alpha77“ mit Ott kommuniziert hatte. Am Ende des Prozesses erließ das Gericht ein Schuldspruch gegen Jenewein, während Ott freigesprochen wurde. Der Prozess bezieht sich auf Vorwürfe zur Zusammenarbeit zwischen Ott und Jenewein ab August 2018, wobei Jenewein Informationen über geheime Treffen besorgt haben soll.
Die Vorwürfe und bevorstehende Folgen
Im Raum stehen schwere Vorwürfe wie Amtsmissbrauch und Verletzung von Geheimhaltungsbestimmungen. Jenewein wird konkret beschuldigt, zwischen Oktober 2018 und Mai 2019 vertrauliche Informationen von einer ehemaligen Mitarbeiterin von Innenminister Herbert Kickl angefordert zu haben. Zudem soll Ott im Juni 2020 geheime Informationen an einen deutschen Bekannten weitergegeben haben, was seine Rolle als ehemaliger Strafverfolger in einem neuen Licht erscheinen lässt. Die Anklage wirft ihm vor, durch die Weitergabe von vertraulichen Daten einen verdeckten Ermittler und damit auch die Sicherheit staatlicher Organisationen gefährdet zu haben, was das Vertrauen in Österreichs Sicherheitsinstitutionen untergraben könnte, wie meinbezirk.at berichtet.
Besonders brisant: Die Anklage argumentiert, dass Ott sich „vom Staatsschützer zum Gefährder“ entwickelt habe, nach seiner Suspendierung von der BVT, die durch frühere Vorwürfe bedingt war. Seine Verteidiger hingegen bestreiten die Vorwürfe und heben hervor, dass Ott sich als „Kritiker“ im BVT einen Namen gemacht habe. Jenewein und Ott räumen jegliches Fehlverhalten von sich, während die Staatsanwaltschaft ein starkes Augenmerk auf deren Kooperation und die potenziellen Folgen für die nationale Sicherheit legt.
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