Österreich

Gericht hebt Einreiseverbot gegen früheren Identitäre-Bewegung-Chef auf in Potsdam

Erfolgreicher Einspruch: Sellners Einreiseverbot vorerst aufgehoben

Das Verwaltungsgericht in Potsdam hat einem Eilantrag von Martin Sellner, dem früheren Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, gegen sein bundesweites Einreiseverbot stattgegeben. Dies bedeutet, dass das von der Stadt Potsdam verhängte Einreiseverbot vorerst ausgesetzt wird. Das Gericht stellte fest, dass Sellners Widerspruch voraussichtlich erfolgreich sein wird.

Sellner selbst äußerte seine Freude über die Entscheidung auf Telegram und kündigte an, bald nach Deutschland zurückzukehren, um sich weiterhin für Remigration und Deislamisierung einzusetzen. Er plant, in der kommenden Woche weitere Informationen zur „Wiedereinreiseerlaubnis“ bekannt zu geben. Die behördliche Verfügung, Sellner den Zugang zu Deutschland zu verwehren, wurde nach einer summarischen Prüfung des Gerichts als rechtswidrig eingestuft.

Der Hintergrund des Einreiseverbots beruht auf Sellners Teilnahme an einem Treffen radikaler Rechter in einer Potsdamer Villa im November 2023. Dort sprach er über das Konzept der Remigration, welches vorsieht, dass Menschen mit ausländischen Wurzeln das Land verlassen sollten, auch Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Das Treffen wurde vom Medienhaus Correctiv aufgedeckt und es nahmen nicht nur Mitglieder der AfD, sondern auch Vertreter der CDU und der konservativen Werteunion daran teil.

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Sellner wurde das Einreiseverbot für drei Jahre auferlegt, da die Brandenburger Landeshauptstadt Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit äußerte. Nach der gerichtlichen Entscheidung hat Sellner vorerst das Recht auf Freizügigkeit in Deutschland zurückerlangt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Berufung zu gehen.

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