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Am 31. März 2026 stehen zahlreiche Kollektivvertragsverhandlungen in Österreich vor dem Abschluss, die die Gehälter von über 100.000 Arbeitnehmern anheben. Die jüngsten Vereinbarungen bringen vielseitige Erhöhungen in verschiedenen Branchen mit sich. Die Details dazu wurden in einem Bericht von 5min.at veröffentlicht, der auf die aktuellsten Entwicklungen im Arbeitsmarkt eingeht.

So wird beispielsweise im Kollektivvertrag für die Ordensspitäler in Oberösterreich eine Gehaltserhöhung ab Juli erwartet. Auch in der Textilindustrie, die für etwa 7.500 Beschäftigte zuständig ist, wurden wichtige Anpassungen beschlossen. Hier erhöhen sich die Mindestlohn- und Lehrlingseinkommen um 2,9%, während die IST-Löhne um 2,5% steigen. In der Maschinenring-Service Genossenschaft in Steiermark und Niederösterreich erhalten die Angestellten ab April jeweils 3,3% mehr, wobei die Lehrlingsentgelte in Niederösterreich um 4,52% ansteigen.

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Konkretisierung der Gehaltssätze

Die Wiener Kühlhäuser profitieren von einer Gehaltserhöhung um 2,9%, wodurch der neue Mindestlohn auf 2.455,47 Euro festgesetzt wird. In der Sozialwirtschaft, die 130.000 Beschäftigte umfasst, gibt es ab April einen Anstieg von 2,6%, während die IST-Gehälter um 2,4% zulegen. Für etwa 10.000 Beschäftigte in den Privatkrankenanstalten werden Löhne um bis zu 3.750 Euro ebenfalls um 3% angehoben. Für kaufmännische Angestellte der Tages- und Wochenzeitungen ist eine Gehaltserhöhung um 3,2% ab April vorgesehen.

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Zusätzlich laufen noch Verhandlungen bei PRO-GE für Konditor*innen in Wien sowie bei den Bayerischen Saalforsten, mit einem Geltungsbeginn am 1. April 2026. Die GPA ist derzeit in Verhandlungen für den Kollektivvertrag für Spedition und Logistik, welcher rund 20.000 Beschäftigte betrifft. Das aktuelle Arbeitgeberangebot sieht eine Erhöhung um 2,4% vor.

Reformvorhaben im Arbeitsrecht

Parallel zu den Lohnerhöhungen in Österreich gibt es bedeutende Reformen im Arbeitsrecht, die durch den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD in Deutschland angestoßen werden. Dieser Vertrag, der nach wochenlangen Verhandlungen abgeschlossen wurde, umfasst 146 Seiten und stellt verschiedene Vorhaben für die nächsten vier Jahre vor. Ein zentraler Punkt ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte, wobei auch die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Bürokratieabbau in den Fokus rücken.

Das Vorhaben, den Mindestlohn bis 2026 auf 15 Euro anzuheben, ist ein bemerkenswertes Ziel, das mit der Schaffung einer unabhängigen Mindestlohnkommission einhergeht. Zudem sollen steuerfreie Zuschläge für Mehrarbeit die Anreize zur Arbeitszeitausweitung erhöhen, während die Flexibilisierung der Arbeitszeit durch eine zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit gefördert werden soll.

Ein weiteres wichtiges Element des Koalitionsvertrags ist die Einführung eines Bundestariftreuegesetzes, das an öffentliche Aufträge ab 50.000 Euro gebunden ist. Ziel ist es, Tariflöhne zur Regel zu machen. Die Förderung der Gewerkschaftsmitgliedschaft durch steuerliche Anreize soll ebenfalls zur Steigerung des Organisationsgrads beitragen.

Die geplanten Änderungen im Arbeitsrecht sehen darüber hinaus die Digitalisierung der Betriebsratssitzungen vor sowie eine Vereinfachung des Statusfeststellungsverfahrens zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit. Auch die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt wird durch einen Abbau von Hürden unterstützt, wobei Arbeitsverbote auf maximal drei Monate befristet werden sollen.

Diese Entwicklungen zeigen, dass der Arbeitsmarkt in Österreich und Deutschland vor erheblichen Veränderungen steht, die sowohl Lohnsteigerungen als auch umfassende Reformen im Arbeitsrecht beinhalten.