Führerschein weg: Raser blitzt mit 158 km/h in der 100er-Zone!

Ein 18-jähriger Fahrer verlor seinen Führerschein nach einer Geschwindigkeitsübertretung in Spittal/Drau, auf 158 km/h in einer 100er-Zone.
Ein 18-jähriger Fahrer verlor seinen Führerschein nach einer Geschwindigkeitsübertretung in Spittal/Drau, auf 158 km/h in einer 100er-Zone. (Symbolbild/DNAT)

Penk, Österreich - Am Samstagmorgen wurde ein 18-jähriger Probeführerscheinbesitzer aus dem Bezirk Spittal/Drau auf der Mölltal Bundesstraße (B106) bei Penk von der Polizei mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 158 km/h erwischt. Auf dieser Strecke gilt ein Tempolimit von 100 km/h. Der junge Fahrer überholte ein Fahrzeug im Freilandgebiet in Richtung Spittal, was die massive Überschreitung des Tempolimits zur Folge hatte. Die Geschwindigkeitsübertretung wurde durch eine Laser-Messung dokumentiert. Direkt vor Ort konnte der Fahrer von der Polizei angehalten und ihm der Führerschein an Ort und Stelle abgenommen werden. Zudem wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Der Vorfall wird der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau gemeldet, wo die weiteren rechtlichen Schritte eingeleitet werden.

Die derzeitigen Regelungen zur Geschwindigkeitsüberschreitung und deren Konsequenzen werden zunehmend strenger. Ab dem 1. März 2024 können bei extremen Geschwindigkeitsübertretungen Fahrzeuge dauerhaft beschlagnahmt und verkauft werden. Diese Änderungen wurden im Juli 2023 beschlossen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Gemäß den neuen Bestimmungen kann der Polizei bereits eine *vorläufige Beschlagnahme* des Fahrzeugs erfolgen, wenn mehr als 60 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 70 km/h außerhalb überschritten werden. Die endgültige Entscheidung über den Verlust des Fahrzeugs liegt bei der Behörde, die binnen zwei Wochen über die Beschlagnahme informiert werden muss.

Neue Regelungen im Überblick

Das kleine Regelwerk für das Verfahren der Fahrzeugbeschlagnahmung sieht vor, dass die Behörde binnen zwei Wochen über eine endgültige Einbehaltung des Fahrzeugs entscheidet. Bei nicht fristgerechter Entscheidung wird das Fahrzeug zurückgegeben. Darüber hinaus gibt es spezielle Vorschriften für wiederholte Verstöße. So können Fahrzeuge von Fahrern, die innerhalb von vier Jahren bereits wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen bestraft wurden, ebenfalls beschlagnahmt werden. Der Erlös aus dem Verkauf solcher Fahrzeuge geht zu 70 Prozent an den Verkehrssicherheitsfonds und zu 30 Prozent an das jeweilige Bundesland oder den Bund.

Die Konsequenzen für Fahrer, die gegen Verkehrsregeln verstoßen, sind gravierend. Abgesehen von Geldstrafen und dem Führerscheinentzug müssen auch Nachschulungen, sowie verkehrspsychologische und amtsärztliche Untersuchungen absolviert werden. Bei einer Überschreitung von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder 50 km/h außerhalb wird der Führerschein entzogen. Besonders auffällig ist, dass besonders viele Geschwindigkeitsverstöße in den Statistiken der amtlichen Daten zu finden sind. Im Jahr 2024 beispielsweise wurde die häufigste Ordnungswidrigkeit unter Männern mit 1.865.722 Geschwindigkeitsverstößen erfasst, bei Frauen waren es 547.013.

Die offizielle amtliche Statistik über Verkehrsauffälligkeiten speichert alle Zuwiderhandlungen, die die Verkehrssicherheit gefährden. Zum 1. Januar 2025 waren rund 10,1 Millionen Personen im Fahreignungsregister registriert, darunter eine signifikante Anzahl an Geschwindigkeitsübertretungen. Diese Statistiken unterstreichen die Notwendigkeit der neuen Gesetze zur Verkehrssicherheit, die auch durch die letzten Vorfälle bekräftigt werden.

Für den 18-jährigen Fahranfänger könnte dies die letzte Warnung gewesen sein. In Anbetracht der vorherrschenden Strenge bei der Verfolgung von Geschwindigkeitsübertretungen wäre es ratsam, die eigenen Fahrgewohnheiten zu überdenken. Das Thema Geschwindigkeit im Straßenverkehr bleibt nach wie vor ein zentrales Anliegen in der gesellschaftlichen Diskussion der Verkehrssicherheit.

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Ort Penk, Österreich
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