Eklat in Lignano: Mann zeigt Hitlergruß vor 20.000 Zuschauern!

Im italienischen Lignano zeigt ein Mann beim Event „Tutto Gas“ einen Hitlergruß. Dies wirft rechtliche Fragen auf.
Im italienischen Lignano zeigt ein Mann beim Event „Tutto Gas“ einen Hitlergruß. Dies wirft rechtliche Fragen auf. (Symbolbild/DNAT)

Lignano, Italien - In Lignano, Italien, wurde bei der Veranstaltung „Tutto Gas“ ein skandalöser Vorfall dokumentiert, der für Aufregung sorgt. Ein Video zeigt einen Mann, der in der Nacht auf Samstag, gegen 2:30 Uhr, auf eine Mülltonne steigt und einen Hitlergruß zeigt. Laut 5min.at waren rund 20.000 Teilnehmer, darunter viele aus Österreich, anwesend. Einige durchaus schockierte Passanten konfrontierten den Mann, der daraufhin aggressiv reagierte. Dieses Verhalten wurde nicht nur von den Anwesenden kritisiert, sondern fand auch verhängnisvolle Beifall von einigen Zuschauern.

Die Leserin, die das belastende Video aufnahm, zeigte sich von den Geschehnissen abstoßend betroffen. Der Hitlergruß ist in Österreich und Deutschland strafbar und erfüllt in Österreich den Straftatbestand gemäß § 3g des Verbotsgesetzes. Dieses Gesetz verfolgt seit 1947 nationalsozialistische Wiederbetätigung und sieht für derartige Handlungen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Rechtsfolgen des Verhaltens

Wie rechtsanwalt-flatz.at erklärt, gelten ähnliche Strafbestimmungen auch für das Versenden von Bildern oder Inhalten, die auf Adolf Hitler oder die NSDAP Bezug nehmen. Diese Handlungen können zudem den Straftatbestand des § 3g des Verbotsgesetzes erfüllen, wobei hier die Strafen je nach Gefährlichkeit des Täters auf bis zu 20 Jahre Freiheitsstrafe steigen können. In jedem Fall ist Vorsatz erforderlich, um strafbar zu sein.

Die Angelegenheit könnte auch Konsequenzen für Beamte und Vertragsbedienstete haben, die bei einer Verurteilung nach dem Verbotsgesetz ihr Amt verlieren. Die Polizei wird durch Anzeigen oder andere Ermittlungen auf mögliche Verstöße aufmerksam, und selbst das private Versenden von NS-bezogenen Bildern ist strafbar. Beispielhafte Fälle umfassen das Posten von NS-Symbolik oder die Glorifizierung Adolf Hitlers.

Gesetzlicher Rahmen

Die Verharmlosung oder Glorifizierung des Nationalsozialismus wird ebenso bestraft. Das seit dem 01.01.2024 geltende Gesetz bestraft sogar harmlose Witze über die Opfer des Nationalsozialismus. Umgekehrt ist der Besitz von NS-Devotionalien nicht grundsätzlich strafbar, solange keine Wiederbetätigung beabsichtigt ist.

In Anbetracht dieses Vorfalls steht zu erwarten, dass die zuständigen Behörden entsprechende Ermittlungen anstoßen werden. Angehörige der Polizei können jeden Hinweis auf mögliche Verstöße nach dem Verbotsgesetz verfolgen.

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Ort Lignano, Italien
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