
Die politischen Spannungen in Österreich nehmen eine neue Wendung: Die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) hat Florian Klenk, den Chefredakteur der Wochenzeitung "Falter", verklagt. Grund dafür ist ein Video von FPÖ-Obmann Herbert Kickl, das Klenk auf seinen Social-Media-Kanälen geteilt hat. Die FPÖ fordert in ihrer Klage eine Summe von 47.500 Euro. Diese setzt sich aus einem Unterlassungsanspruch, Schadenersatz sowie der Verbreitung des Urteils zusammen. Der Vorwurf lautet auf Urheberrechtsverletzung, da der Chefredakteur mit dem Video und einem Slogan von "Falter" Werbung für ein Abonnement machte, wie kosmo.at berichtete.
In einer anderen rechtlichen Auseinandersetzung wurde der Wiener Kabarettist Florian Scheuba vom Landesgericht Wien zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt. Dies geht auf Vorwürfe der üblen Nachrede zurück, die sich aus seiner Kolumne in der Tageszeitung "Der Standard" ergeben haben. Scheuba kritisierte BKA-Direktor Andreas Holzer für dessen vermeintliche Untätigkeit im Zusammenhang mit dem berüchtigten "Ibiza-Video", das 2019 die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung zu Fall brachte. In seiner ersten Verhandlung wurde Scheuba freigesprochen, doch Holzer legte Berufung ein. Das Oberlandesgericht Wien gab Holzer Recht und setzte die Strafe nun fest, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, wie meinbezirk.at berichtete.
Rechtliche Konsequenzen für Medienakteure
Diese beiden Fälle zeigen die zunehmende Rechtsstreitigkeiten, die die Akteure der österreichischen Medienlandschaft betreffen. Während die FPÖ gegen Klenk vorgeht, um ihre urheberrechtlichen Ansprüche zu wahren, hat Scheuba in seinem Fall die Grenzen der satirischen Äußerung überschritten, zumindest aus der Sicht des Gerichts. Solche Entwicklungen könnten weitreichende Implikationen für die künftige Berichterstattung und die Ausdrucksformen von Kritik an politischen Akteuren haben.
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