FPÖ setzt auf U-Ausschuss: Machtmissbrauch der ÖVP im Fokus!

FPÖ setzt auf U-Ausschuss: Machtmissbrauch der ÖVP im Fokus!
Österreich - Die politische Landschaft in Österreich wird derzeit von den Beratungen über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses der FPÖ stark geprägt. Dieses Vorhaben steht im Kontext des angeblichen Machtmissbrauchs der ÖVP. Laut oe24 hat der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats am Dienstag die Beratungen über das Verlangen der FPÖ aufgenommen, jedoch einstimmig vertagt. Ausschussobmann August Wöginger von der ÖVP kündigte an, dass eine Entscheidung im Juli während der nächsten Plenarwoche fallen soll.
Der geplante Untersuchungsausschuss soll nicht nur die Umstände rund um den Tod des ehemaligen Spitzenbeamten im Justizministerium, Christian Pilnacek, untersuchen, sondern auch den Umgang mit Corona-Demonstrationen und das Verhalten gegenüber „regierungs- und maßnahmenkritischen Bürgern“. Die FPÖ sieht in diesen Fällen unzulässige politische Einflussnahmen, insbesondere aus den Reihen der ÖVP.
Rechtliche Hürden und politische Bedenken
Die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen in Österreich ist ein parlamentarisches Minderheitsrecht, für das ein Viertel der Abgeordneten genügt. Diese Regelung ist gesetzlich verankert und muss bestimmte verfassungsrechtliche Vorgaben erfüllen, damit der Antrag validiert werden kann, wie parlament.gv.at berichtet. ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger hat bereits Bedenken geäußert, ob das FPÖ-Verlangen diesen Anforderungen gerecht wird. Konstruktive Mitarbeit hat die SPÖ zwar zugesichert, äußert jedoch Zweifel am ernsthaften Interesse der FPÖ an einer seriösen Debatte.
Die Diskussion um den U-Ausschuss ist nicht neu. Historisch gesehen gab es in der Zweiten Republik bereits 29 Untersuchungsausschüsse, wovon acht seit 2015 nach der neuen Verfahrensordnung eingesetzt wurden. Diese Ausschüsse sind vor allem ein Instrument zur Kontrolle der Regierung und werden häufig von Oppositionsfraktionen in Anspruch genommen, um mutmaßlich problematische Sachverhalte aufzuklären. Die FPÖ erhofft sich durch diesen Schritt, Machtmissbrauch insbesondere in der Corona-Politik zu dokumentieren und sicherzustellen, dass ähnliche Situationen in Zukunft vermieden werden können.
Vorwurf des Machtmissbrauchs
Katayun Pracher-Hilander von der FPÖ äußerte sich kritisch über die ÖVP und erhielt dafür sogar zwei Ordnungsrufe im Nationalrat. Ihrer Ansicht nach ist der U-Ausschuss „mehr als notwendig“, um einen umfassenden Einblick in die Vorgehensweisen der herrschenden Parteien zu bekommen. Dennoch kritisieren einige Abgeordnete, darunter auch Sigrid Maurer von den Grünen, die FPÖ dafür, keine faktenbasierte Aufklärung zu bieten und an einer sachlichen Diskussion kaum interessiert zu sein.
Die rechtlichen Verfahren zur Prüfung des Verlangens nach einem U-Ausschuss könnten sich aufgrund der gestellten Bedenken der ÖVP und anderer Parteien hinziehen. Das Geschäftsordnungsausschuss hat zudem die Möglichkeit, bis zu acht Wochen Zeit für die formale Korrektheit des Untersuchungsgegenstandes zu nutzen. Bei Differenzen kann die FPÖ letztlich den Verfassungsgerichtshof anrufen.
Insgesamt zeigt sich, dass der Weg zur Einrichtung des FPÖ-Untersuchungsausschusses noch mit vielen politischen und rechtlichen Hürden beladen ist. Die Bundeszentrale für politische Bildung erklärt, dass Untersuchungsausschüsse ein wichtiges Mittel zur parlamentarischen Kontrolle darstellen, sie sind jedoch oft auch Schauplatz politischer Auseinandersetzungen.
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