
Im Februar dieses Jahres führte die Finanzpolizei in Oberösterreich umfangreiche Kontrollen in zehn Bäckereien mit Balkan-Spezialitäten durch. Diese Maßnahmen richteten sich insbesondere gegen Betriebe, die wiederholt gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz verstoßen hatten. Bei den Kontrollen wurden insgesamt 34 Personen, darunter 31 ausländische und 3 österreichische Dienstnehmer, überprüft.
Die Ergebnisse der Kontrolle waren besorgniserregend. Den geprüften Bäckereien wurden diverse Verstöße bescheinigt, darunter vier Übertretungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes sowie weitere Verstöße gemäß dem allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, der Gewerbeordnung und dem Arbeitszeitgesetz. Zudem wurden Probleme im Zusammenhang mit Registrierkassen und Belegerteilung festgestellt.
Rechtliche Konsequenzen
Ein 26-jähriger Kosovare wurde während der Kontrolle festgenommen. Für die Arbeitgeber, die siebene Drittstaatsangehörige beschäftigt hatten, drohen Strafen zwischen 2.000 und 20.000 Euro. In allen betroffenen Betrieben lagen bereits Vormerkungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung vor, weshalb Anträge auf Entziehung der Gewerbeberechtigung gestellt wurden.
Die Finanzpolizei gab an, dass vor Ort ein Betrag von 12.866 Euro an ausstehenden Abgaben beglichen wurde. Finanzminister Markus Marterbauer betonte die Wichtigkeit der Einhaltung von Steuergesetzen und die damit verbundenen Konsequenzen bei Verstößen. Er unterstrich, dass solche Maßnahmen dazu beitragen, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu stärken.
Das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das in Österreich gilt, stellt klar, dass nur bestimmte Personengruppen aus Drittstaaten unter besonderen Voraussetzungen beschäftigt werden dürfen. Verstöße gegen dieses Gesetz können neben hohen Geldstrafen auch weitere rechtliche Folgen für individuelle Unternehmen nach sich ziehen. Wer mehr über die spezifischen Regelungen erfahren möchte, kann dies in den Bundesnormen nachlesen.
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