Feuerwerk in Österreich: Strenge Regeln und gefährliche Praktiken! Während die festliche Jahreszeit naht, gibt es wichtige Informationen zu den Regelungen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Innerhalb von Ortsgebieten ist in Österreich nur Pyrotechnik der Kategorie F1 erlaubt, während gängige Produkte wie Raketen und Batteriefeuerwerke meist zur Kategorie F2 gehören. Laut der Landespolizeidirektion gilt auch an Silvester ein Verbot für das Zünden von F2-Feuerwerkskörpern in den Ortsgebieten. Bürgermeister haben jedoch die Möglichkeit, bestimmte Zonen von diesem Verbot auszunehmen, was heuer in Eisenstadt nicht der Fall ist, wie orf.at berichtet.
Eine besorgniserregende Situation ergibt sich durch die gegenwärtige Trockenheit; laut Martin Mittnecker, dem Leiter der Brandverhütungsstelle in Eisenstadt, könnte dies zu „einigen Brandeinsätzen“ führen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Feuerwerkskörper abgefeuert werden - eine stabile Abschussvorrichtung ist unerlässlich, und bei nicht zündenden Raketen sollte man mindestens zehn Minuten Abstand halten. Gleichzeitig sind illegal importierte Böller als besonders gefährlich bekannt. Laut gesetze-im-internet.de dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 nur von Berechtigten genutzt werden, und der Gebrauch in der Nähe von Einrichtungen wie Kirchen und Krankenhäusern ist verboten.
Wichtige Vorschriften und Sicherheitshinweise
Die Vorschriften sind klar: Bei Zuwiderhandlungen gegen das Pyrotechnikgesetz drohen Geldstrafen bis zu 10.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen bis zu sechs Wochen. Vor dem Abbrennen muss eine schriftliche Anzeige bei der zuständigen Behörde erfolgen, die zahlreiche Informationen verlangt, darunter den Ort, die Art des Feuerwerks sowie erforderliche Sicherheitsmaßnahmen. Besonders schützenswerte Standorte sind zu beachten, kurz vor dem Jahreswechsel sind diese Regelungen wichtiger denn je. Es bleibt abzuwarten, wie die Bevölkerung die festgelegten Vorschriften einhalten wird, während sie gleichzeitig die Feiern willkommen heißt.
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