
In einem umstrittenen Schritt plant die Bundesregierung, die Familienzusammenführung für schutzberechtigte Personen vorübergehend auszusetzen. Innenminister Gerhard Karner und Integrationsministerin Claudia Plakolm (beide ÖVP) betonen, dass Österreich nicht in der Lage sei, mehr Menschen aufzunehmen. Diese Entscheidung folgt auf einen drastischen Rückgang der Anträge, von 2.400 im Februar 2024 auf nur 60 im Februar 2025. Karner argumentiert, dass die Bereiche Gesundheit, Bildung und Soziales bereits an ihren Grenzen seien, während Plakolm auf die steigende Jugendkriminalität in städtischen Gebieten verweist, die sie mit dem Familiennachzug in Verbindung bringt, wie Puls24 berichtete.
Die österreichische Regierung plant, diesen Stopp gesetzlich festzusetzen, und sieht darin einen wesentlichen Bestandteil ihres neuen Regierungsprogramms. Die Maßnahmen zur Überprüfung von Dokumenten und DNA-Tests sollen verstärkt werden. Allerdings wirft der Stopp Fragen zur rechtlichen Durchsetzbarkeit auf. Experten wie Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination Österreich bemängeln, dass kein „Notstand“ vorläge, der diesen drastischen Schritt rechtfertige, und sprechen von einem „Argumentationsnotstand“ der Regierung. Auch Kritik aus dem UNHCR und Amnesty International hebt hervor, dass der Schritt humanitäre und völkerrechtliche Probleme mit sich bringe, da die Integration der betroffenen Familienmitglieder erheblich erschwert werde und legale Fluchtwege weiter beschnitten würden, wie vienna.at berichtet.
Kritik an der Politik
Von verschiedenen Seiten regt sich Widerstand gegen das Vorhaben. Menschenrechtsaktivistin Doro Blancke warnt vor katastrophalen Bedingungen in Flüchtlingslagern, besonders für Frauen und Kinder, die auf eine Wiedervereinigung mit ihren Familien warten. Auch innerhalb der SPÖ gibt es Kritik, die die Entscheidung als Anbiederung an rechtsextreme Positionen interpretiert. Im Gegensatz dazu toppt die FPÖ die Diskussion mit der Behauptung, die Regierung nehme die Herausforderung nicht ernst. Sie sieht den Schritt als eine „Leermeldung“ an und fordert ein klares Bekenntnis zu den bisherigen Zusagen im Asylbereich.
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