Familiennachzug für Geflüchtete: Regierung setzt Stopp für sechs Monate!

Familiennachzug für Geflüchtete: Regierung setzt Stopp für sechs Monate!
Vienna, Österreich - Die türkis-rote Koalition in Österreich hat im Ministerrat entschieden, den Familiennachzug für Geflüchtete vorübergehend auszusetzen. Diese Maßnahme tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft und wird zunächst für sechs Monate gelten. Innenminister Gerhard Karner nennt als Hauptgründe die Überlastung des Bildungs- und Sozialsystems sowie sicherheitspolitische Bedenken. Es wird erwartet, dass die Regelung bis September 2026 verlängert werden kann, sofern es die Situation erfordert. Während dieser Zeit können Geflüchtete weiterhin Anträge auf Familienzusammenführung bei österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland stellen, die Bearbeitungsfrist wird jedoch ausgesetzt, was zu erheblichen Verzögerungen führt.
Besonders empfindliche Fälle, wie die von minderjährigen Kindern, die ohne Bezugspersonen leben, oder solche, in denen in Österreich lebende Kinder dringend einen erziehungsberechtigten Elternteil benötigen, sind von dieser Regelung ausgenommen. Alle anderen Anträge werden jedoch auf unbestimmte Zeit verzögert. Laut den offiziellen Statistiken wurden zwischen 2015 und 2024 insgesamt 219.525 Schutzgewährungen verzeichnet, wovon 95.450 Minderjährige, 41.330 Frauen und 6.665 unbegleitete minderjährige Fremde betroffen sind. Die Überlastung im Bildungsbereich betrifft insbesondere Kindergärten und Schulen, und es wird ein Anstieg der Kriminalität sowie von Hate Crime und Antisemitismus beobachtet.
Soziale und psychologische Auswirkungen
Die Entscheidung der Bundesregierung trifft viele Geflüchtete hart. In Deutschland wird zudem eine ähnliche Regelung angestrebt, die speziell den Familiennachzug für Personen mit eingeschränktem Schutzstatus vorübergehend aussetzen soll. Dies könnte für viele durch den subsidiären Schutz geschützte Menschen eine jahrelange Trennung von ihren Familien bedeuten. Der Druck auf die Betroffenen ist enorm, da sie mit sozialen und psychischen Folgen dieser Trennung konfrontiert sind. Beispiele wie die der neunjährigen gehörlosen Youlia und ihres Vaters Abdulaziz zeigen auf, wie schmerzhaft diese Situationen sind. Abdulaziz, der mit seiner Tochter in Braunschweig lebt, hat vor zwei Jahren einen Antrag auf Familiennachzug für seine Frau und zwei Söhne in Syrien gestellt. Trotz der täglichen Telefongespräche bleibt die Ungewissheit über die Zukunft bestehen.
In Deutschland leben zurzeit rund 381.000 Menschen mit subsidiärem Schutzstatus, die meist aus Syrien, Somalia, Jemen, Afghanistan und Eritrea stammen. Bis zum 19. Februar 2025 warteten etwa 2.800 Menschen mit subsidiärem Schutz auf den Familiennachzug. Der Bundestag wird Ende Juni über einen entsprechenden Gesetzesentwurf abstimmen, der die irreguläre Migration begrenzen und die Kommunen entlasten soll. Migrationsforscher und Menschenrechtsorganisationen äußern Bedenken, da die Regelungen den legalen Zugang zum Familiennachzug erheblich einschränken könnten. Die Debatte über diese Politik ist nicht neu, denn zwischen 2016 und 2018 war der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ebenfalls temporär ausgesetzt.
Überlegungen zur Migrationspolitik
Die Kritik an den neuen Regelungen bleibt nicht ungehört. Viele Menschenrechtsorganisationen warnen vor den psychischen Belastungen, die durch die Trennungen von Familien entstehen. Es wird hervorgehoben, dass die Integrationsfähigkeit der Aufnahmegesellschaften erheblich belastet wird. Fälle wie der syrische Flüchtling Mohammed, der alleinerziehend mit seinem schwerbehinderten Sohn lebt, verdeutlichen, dass der Familiennachzug für viele der letzte Hoffnungsschimmer darstellt. Die rechtlichen Grundlagen des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte sind kompliziert, da die EU-Richtlinie für die Familienzusammenführung in diesen Fällen nicht greift, jedoch die deutsche Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention beachtet werden müssen.
Ein weiterer Aspekt, der kritisch beleuchtet wird, ist die langwierige Verfahren zur Visavergabe, die oft zwischen sechs Monaten und über zwei Jahren dauern kann. Dieser Umstand könnte es vielen Familien unmöglich machen, ihre Angehörigen rechtzeitig nachzuholen. Die Verantwortung liegt nun verstärkt bei den politischen Entscheidungsträgern, die auf die Herausforderungen angemessen reagieren müssen.
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Ort | Vienna, Österreich |
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