Österreich

Familienbeihilfe in Österreich: Jetzt bis zu 3.255 Euro pro Kind sichern!

Am 6. März 2025 erhalten Familien in Österreich eine positive Überraschung: Die Familienbeihilfe wird auf bis zu 271,30 Euro pro Kind erhöht. Diese monatliche Unterstützung, die für etwa zwei Millionen Kinder gilt, ist ein entscheidender Schritt zur Förderung von Familien im Land. Der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), der zusätzlich das Kinderbetreuungsgeld bereitstellt, spielt eine wesentliche Rolle in dieser Unterstützung. Die Auszahlung erfolgt planmäßig am sechsten jedes Monats, kann jedoch durch Feiertage oder Wochenenden verschoben werden, wie kosmo.at berichtet.

Im Jahr 2025 wird die Familienbeihilfe nochmals erhöht, wodurch Familien je nach Alter des Kindes bis zu 3.255 Euro jährlich erhalten können. Diese Beträge werden um 4,6 Prozent valorisiert, was eine jährliche Steigerung von 142,80 Euro pro Kind bedeutet. Für das Kalenderjahr 2025 gelten folgende monatliche Beträge: Für Neugeborene 138,40 Euro, Kinder ab 3 Jahren 148 Euro, ab 10 Jahren 171,80 Euro und ab 19 Jahren 200,40 Euro. Der besonders erwähnenswerte Geschwisterzuschlag erhöht die Beihilfe für jedes weitere Kind, wie oesterreich.gv.at anmerkt.

Weitere Details zur Zahlungsstruktur

Die monatliche Familienbeihilfe erhöht sich die Geschwisterstaffelung erheblich: Für zwei Kinder gibt es beispielsweise einen Zuschlag von 8,60 Euro pro Kind, während größere Familien – mit bis zu sieben Kindern – bis zu 63,10 Euro zusätzlich pro Kind erhalten können. Auch für erheblich behinderte Kinder gibt es einen besonderen Zuschlag von 189,20 Euro pro Monat. Zudem wird im August ein Schulstartgeld von 121,40 Euro für jedes Kind zwischen sechs und 15 Jahren ausgezahlt, das automatisch mit der Familienbeihilfe für diesen Monat überwiesen wird.

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Die Vergabe dieser Unterstützung erfolgt primär an die Mutter, kann jedoch bei Bedarf auch zugunsten des Vaters umgebucht werden. Wichtig ist, dass der Kinderabsetzbetrag in Höhe von 70,90 Euro pro Kind und Monat nicht separat beantragt werden muss, sondern direkt mit der Familienbeihilfe ausgezahlt wird.

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Österreich
Beste Referenz
kosmo.at
Weitere Quellen
oesterreich.gv.at

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