Ex-Ministerin und ORF-Moderatorin treten nach nur einer Woche zurück!

Österreich - Der ORF-Publikumsrat hat bereits nach einer Woche ein Umdenken erfahren: Zwei Mitglieder, Beatrix Karl und Gertrude Aubauer, haben ihren Rücktritt erklärt. Beatrix Karl, die frühere Wissenschafts- und Justizministerin, und Gertrude Aubauer, ehemals ORF-Moderatorin und zwischenzeitliche ÖVP-Abgeordnete, zogen sich aufgrund des Verdachts der Unvereinbarkeit aus dem Rat zurück. Laut dem ORF-Gesetz sind politische Funktionen für Mitglieder des ORF-Rates nicht erlaubt. Dies steht im Zusammenhang mit den gesetzlichen Vorgaben, die Unabhängigkeit und Vielfalt im Rundfunk sicherzustellen. oe24 berichtet.
Die Rücktritte der beiden Frauen sind nicht die ersten Herausforderungen für den neuen ORF-Publikumsrat. Bereits vor der konstituierenden Sitzung mussten zwei Kandidaten wegen ihrer politischen Vergangenheit ausgewechselt werden. Dies zeigt, wie streng die Regularien in Bezug auf die Mitgliedschaft im ORF-Rat sind. Petra Stolba, die der ÖVP zugerechnet wird, könnte anstelle Aubauers in den Stiftungsrat eintreten, doch ist offen, wer die vakanten Mandate im Publikumsrat übernimmt, für die die Bundesregierung Vertreter in den Bereichen ältere Menschen und Wissenschaft vorschlagen muss. Kurier berichtet.
Politik und Medien
Gertrude Aubauer trat aus dem Publikumsrat zurück, weil sie Vizeobfrau der ÖVP-Senioren ist, was ebenfalls unter die Politiker-Klausel fällt. Beatrix Karl gibt ihren Platz auf, da sie Vizeobfrau des steirischen ÖAAB ist. Diese Rücktritte werfen Fragen zur Vereinbarkeit der Mitglieder auf, da das ORF-Gesetz für die neuen Mitglieder strenge Vereinbarungserklärungen fordert. Unklar bleibt, welche Konsequenzen aus den Unvereinbarkeiten folgen, da das Gesetz hierfür keine Regelungen enthält. Laut Kurier haben alle kommenden Mitglieder damit zu rechnen, Vereinbarungserklärungen zu unterzeichnen, die die Ausschlussbestimmungen des ORF-Gesetzes thematisieren.
Die nächste Sitzung des Stiftungsrats wird am kommenden Dienstag stattfinden. Bei dieser Sitzung, an der mit 34 statt 35 Mitgliedern teilgenommen wird, soll über Themen wie die ORF-Beitragstochter OBS und Kooperationen am Medienstandort Österreich diskutiert werden. Brancheninterne Themen sind ebenfalls gesetzlich relevant, besonders wenn man die Herausforderungen der gegenwärtigen Medienlandschaft betrachtet.
Herausforderungen des ORF-Gesetzes
Ein weiterer Aspekt der gegenwärtigen Situation ist die rechtliche Grundlage des ORF-Gesetzes. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seinen Überlegungen einige Bestimmungen als verfassungswidrig erklärt, da sie gegen die Unabhängigkeit und pluralistische Zusammensetzung verstoßen. Diese rechtlichen Änderungen treten am 31. März 2025 außer Kraft, was die Bundesregierung zur Neuregelung zwingt. VfGH informiert darüber auf seiner Webseite. Die Mitglieder des Stiftungs- und Publikumsrats sind beschlussfähig, auch wenn nicht alle Positionen besetzt sind, solange die Funktionsperiode der Organe noch nicht begonnen hat.
Die Entwicklung der ORF-Gremien und die Herausforderungen durch Rücktritte und gesetzliche Anpassungen werden weiterhin die Medienlandschaft beeinflussen. Die nächste Sitzung wird von höchstem Interesse sein, da sie möglicherweise den Kurs des ORF und dessen Einfluss auf die österreichische Medienpolitik nachhaltig verändern könnte.
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