
Die Rückkehr der ehemaligen IS-Anhängerin Evelyn T. aus Syrien hat in Österreich für Aufsehen gesorgt. Die 26-Jährige wurde am 1. März zusammen mit ihrem siebenjährigen Sohn aus dem al-Roj-Lager zurückgeholt und direkt am Flughafen Wien-Schwechat festgenommen. Grund dafür ist eine aufrechte Festnahmeanordnung seitens der Staatsanwaltschaft Wien, die wegen der Gefahr einer erneuten Tatbegehung die Untersuchungshaft verhängt hat. Laut der Gerichtssprecherin Christina Salzborn wurde angemerkt, dass die Justiz nicht ausschließen kann, ob Evelyn T. noch ideologisch mit dem IS verbunden sei, was die Fortsetzung ihrer Haft rechtfertigt, wie krone.at berichtete.
Evelyn T., die einst als Jugendliche zum Islamischen Staat (IS) überlief, wurde während ihrer Zeit in Syrien 2017 Mutter und gab sich schließlich am 1. November 2017 den alliierten Truppen in einem Akt der Reue freiwillig zu erkennen. Ihre Verteidigerin Anna Mair bezeichnete die Haft als eine „Sicherungshaft“ und kündigte an, gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen. Während Evelyn T. in Haft ist, wird ihr Sohn von der Wiener Kinder- und Jugendhilfe betreut. Mair argumentiert, dass die Familie bereit sei, den Sohn aufzunehmen, und geht davon aus, dass seine Rückkehr in den familiären Kreis dringend notwendig sei, wie 5min.at vermeldete.
In der Zwischenzeit bleibt die Ex-IS-Anhängerin Maria G., die gleichzeitig mit Evelyn T. zurückgeholt wurde, auf freiem Fuß. Anders als bei Evelyn T. verzichtete die Staatsanwaltschaft Salzburg auf die Verhängung einer Untersuchungshaft. Maria G. war ebenfalls in das IS-System eingebunden, hatte jedoch in der Vergangenheit erfolgreich einen Antrag auf Rückholung ihrer Kinder abgelehnt. Diese unterschiedlichen Behandlungen werfen Fragen über die rechtlichen Verfahren auf, die für Rückkehrer aus konfliktreichen Zonen gelten und die öffentliche Sicherheit betreffen.
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