Der 21. Februar 2026 markierte eine entscheidende Frist für die EU-Mitgliedstaaten, die nun abgelaufen ist. An diesem Tag endete die Frist für die Ausweisung von „Renewable Acceleration Areas“ (RAAs), welche im Rahmen der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) verpflichtend eingeführt werden sollten. Laut Informationen von ÖkoNews haben die meisten Mitgliedstaaten diese Zonen jedoch bislang nicht ausgewiesen. Der European Environmental Bureau (EEB) und Climate Action Network Europe (CAN Europe) analysierten die Situation und kamen zu dem Ergebnis, dass kein einziger der elf untersuchten Staaten – darunter Deutschland, Frankreich und Spanien – konkrete RAAs ausgewiesen hat.

Die genannte Richtlinie verpflichtet dazu, Räume für Wind- und Solarprojekte zu bestimmen, in denen Genehmigungsverfahren verkürzt und die Umweltbelastungen minimiert werden sollen. Dabei könnte eine frühzeitige Bürgerbeteiligung helfen, Konflikte zu reduzieren und die Planungssicherheit zu erhöhen. Fünf Mitgliedstaaten, Griechenland, Italien, Litauen, Rumänien und Tschechien, haben zwar Bestimmungen für RAAs gesetzlich verankert, konkretisierte Ausweisungen stehen jedoch noch aus.

Problematiken und Herausforderungen

Ein zentrales Defizit, das festgestellt wurde, ist die mangelnde räumliche Planung und die fehlenden Instrumente zur öffentlichen Beteiligung. Ohne die Ausweisung der RAAs drohen erhebliche Verzögerungen beim Ausbau erneuerbarer Energien, was die Erreichung europäischer Klimaziele erheblich gefährden könnte. Greenpeace und andere NGOs betonen die Notwendigkeit für ein starkes politisches Engagement und ausreichende Verwaltungskapazitäten zur schnellen Umsetzung dieser Zonen.

Der Bericht von CAN Europe verdeutlicht, dass die Entwicklung dieser Zonen nicht nur für die Erreichung von Klimazielen grundlegend ist. Auch der weitere Ausbau der Infrastruktur für erneuerbare Energien hängt entscheidend von der zügigen Registrierung geeigneter Flächen ab. Bis Jahresende 2025 müssen alle EU-Staaten das Potenzial für erneuerbare Energien auf ihrem Hoheitsgebiet erfasst haben, um diese Vorhaben anzustoßen.

Relevante Artikel der Erneuerbare-Energien-Richtlinie

Gemäß Eur-Lex müssen die Mitgliedstaaten im Zuge dieser Richtlinie auch ihre öffentlichen Gebäude als Vorbilder in der Nutzung erneuerbarer Energien einsetzen. Es wird erwartet, dass mindestens 49% des Endenergieverbrauchs in Gebäuden bis 2030 aus erneuerbaren Quellen stammen wird. weiterführende Maßnahmen sollen zudem die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in neuen und bestehenden Gebäuden fördern. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit wird in allen Phasen der Ausweisung von RAAs als essenziell erachtet, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu stärken.

Der bevorstehende Handlungsdruck verbunden mit dem unerfüllten Ziel der Ausweisung von RAAs stellt eine Herausforderung für die EU-Mitgliedstaaten dar. Es bleibt abzuwarten, wie schnell die notwendigen Schritte unternommen werden, um die anstehenden Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Energiezukunft zu leisten.