EU fordert Defizit-Alarm: Österreich droht strenge Finanzkontrollen!

EU fordert Defizit-Alarm: Österreich droht strenge Finanzkontrollen!
Österreich, Land - Die EU-Kommission hat am 24. Juni 2025 offiziell ein Defizitverfahren gegen die Österreichische Republik empfohlen. Das Land verzeichnete im vergangenen Jahr ein Budgetdefizit von 4,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und plant für das laufende Jahr ein ähnliches Defizit von 4,5 Prozent. Diese Werte überschreiten die im Maastricht-Vertrag festgelegte Obergrenze von 3 Prozent des BIP. Laut Kleine Zeitung ist dies der Grund für das eingeleitete Verfahren, welches im Frühjahr 2023 festgestellt wurde.
Österreich erhält bis zum 15. Oktober 2025 die Frist, um Maßnahmen zur Korrektur des Defizits vorzulegen. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) äußerte sich zuversichtlich über die Empfehlungen der EU-Kommission und erklärte, dass die ergriffenen Maßnahmen den Erwartungen entsprechen. Bereits umgesetzt wurden Reformen in Bereichen wie Gesundheitswesen, Pensionen, Bildung, Arbeit und Steuern. Der Fiskalstrukturplan, der am 13. Mai 2025 nach Brüssel gesendet wurde, ist ein zentraler Bestandteil dieser Bemühungen.
Maßnahmen zur Haushaltskorrektur
Der Fiskalstrukturplan zielt darauf ab, das Defizit bis 2028 auf unter 3 Prozent des BIP zu senken. Diese Vorgabe galt schon immer als Teil der Maastricht-Kriterien, die ferner besagen, dass die staatliche Verschuldung nicht über 60 Prozent des BIP liegen darf. Laut Der Markt wird die Entscheidung endgültig dem Rat der Wirtschafts- und Finanzminister vorgelegt, der am 8. Juli in Brüssel tagt.
Im Rahmen der EU-Schuldenregeln müssen die Mitgliedstaaten ihre Daten zur Budgetlage regelmäßig melden. Für Österreich wird es notwendig sein, mindestens alle sechs Monate über Fortschritte bei der Schuldenreduktion zu berichten, bis das Defizit behoben ist. Diese Verpflichtungen sind Teil eines verbesserten Wachstums- und Stabilitätspaktes, der neue Flexibilitäten beim Erreichen finanzieller Ziele einführt.
Der fiskalische Hintergrund
Die Maastricht-Kriterien, die laut Bundesbank für eine stabilitätsorientierte Währungsunion von Bedeutung sind, gebieten, dass das jährliche Budgetdefizit maximal 3 Prozent des BIP betragen darf, und die Verschuldung der Staaten 60 Prozent des BIP nicht überschreiten soll. Ein übermäßiges Defizit entsteht dann, wenn die Ausgaben den Einnahmen signifikant übersteigen.
Die EU-Kommission hat im Fall Österreichs das Defizit daher als übermäßig eingestuft und die Einleitung eines formellen Verfahrens angeregt. Es bleibt abzuwarten, wie die österreichische Regierung auf diese Herausforderungen reagiert und welche konkreten Maßnahmen zur Einhaltung der EU-Regeln implementiert werden.
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