EU-Dokument spricht Klartext: Wohnen muss klimafit und bezahlbar bleiben!
EU-Dokument spricht Klartext: Wohnen muss klimafit und bezahlbar bleiben!
Europa, Europäische Union - Am 1. Juli 2025 hat die Europäische Kommission ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, das darauf abzielt, das Wohnen in Europa sowohl klimafreundlicher als auch leistbarer zu gestalten. Dieses Paket ist Teil der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie, die unter anderem darauf abzielt, die Energiekosten zu senken und den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Laut OTS betont Andreas Schieder, der SPÖ-EU-Delegationsleiter, die Notwendigkeit von energieeffizienten Gebäuden, besonders während extremer Hitzewellen.
Der Gebäudesektor in Europa ist für etwa 40 Prozent des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen verantwortlich. Effiziente Gebäude könnten dazu beitragen, die Energierechnungen zu senken und das tägliche Leben der Menschen leistbarer zu machen. Im Rahmen dieser Initiative wurde auch das Housing Advisory Board ins Leben gerufen, ein neues Expertengremium, das die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung nachhaltiger Wohnstrategien unterstützen soll. Schieder fordert von diesem Gremium konkrete Maßnahmen, um die bestehende Wohnungskrise zu adressieren.
Überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie
Die europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wurde 2002 erstmals erlassen und zuletzt im Jahr 2024 aktualisiert. Die aktualisierte Fassung, veröffentlicht am 8. Mai 2024, wird die Pflicht zur Schaffung eines emissionsfreien Gebäudebestands bis 2050 festlegen und erforderliche nationale Renovierungspläne unterstützen, wie auf BBSR erläutert wird.
Bis Ende Mai 2026 müssen die Mitgliedstaaten die neuen Vorgaben in nationale Gesetze umsetzen. Die Richtlinie fordert eine Reduzierung des Primärenergieverbrauchs in Wohngebäuden um mindestens 16 Prozent bis 2030 und um 20-22 Prozent bis 2035 im Vergleich zu 2020. Zentrale Forderungen beinhalten zudem die Renovierung der energieeffizientesten Gebäude und die Einführung von Mindestenergiestandards (MEPS) für Nichtwohngebäude ab 2030.
Förderung nachhaltiger Praktiken
Die überarbeitete Richtlinie legt großen Wert auf die Förderung nachhaltiger Praktiken im Wohnbau. So wird ab dem 1. Januar 2025 kein Fördergeld mehr für Heizkessel zur Verfügung stehen, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Auch die Einführung von Nullemissionsgebäuden als Standard für Neubauten ab 2030 ist vorgesehen. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Klimaneutralität zu erreichen und die Energieunabhängigkeit Europas zu stärken, wie Germany Representation berichtet.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Richtlinie ist die Befürwortung nachhaltiger Mobilität, die durch die Bereitstellung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge und Fahrradstellplätzen bei neuen und renovierten Gebäuden unterstützt wird. Die Mitgliedstaaten haben zudem den Rahmen für die Reduzierung von Emissionen und Energieverbrauch festgelegt, wobei sie entscheiden können, welche spezifischen Maßnahmen ergriffen werden sollen. Insgesamt verbessern die neuen Vorgaben nicht nur die Energieeffizienz von Gebäuden, sondern tragen auch zur Lösung der gegenwärtigen Wohnungsproblematik in Europa bei.
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Ort | Europa, Europäische Union |
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