Der Rat der EU-Staaten hat am Montag die EU-Liste für sichere Herkunftsländer für Asylsuchende final abgesegnet. Diese neuen Regelungen werden am 12. Juni 2026 in Kraft treten und umfassen Länder wie den Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien. Wie Krone.at berichtet, gilt für Asylanträge aus diesen Ländern, dass sie schneller bearbeitet werden, da sie als wenig aussichtsreich eingestuft werden.
Die Mitgliedstaaten sind jedoch verpflichtet, jeden Asylantrag einzeln zu prüfen, unabhängig von der Herkunft. Nationale Listen sicherer Herkunftsländer bleiben weiterhin bestehen. Alle EU-Beitrittskandidaten erfüllen grundsätzlich die Kriterien für die Einstufung als sichere Herkunftsländer, es sei denn, es herrschen relevante Umstände wie Krieg oder Sanktionen in den betreffenden Ländern vor.
Neues Konzept der sicheren Drittstaaten
Zusätzlich wurde ein neues Konzept der sicheren Drittstaaten verabschiedet, das keine Verbindung zwischen der antragstellenden Person und dem Drittstaat mehr fordert. Gemäß den neuen Regelungen kann ein Mitgliedstaat einen Asylantrag als unzulässig betrachten, wenn die Person in einem sicheren Drittstaat wirksamen Schutz erhalten könnte. Diese Neuerung wurde durch das EU-Parlament mit 396 Stimmen dafür, 226 Stimmen dagegen und 30 Enthaltungen genehmigt, wie europarl.europa.eu berichtet.
Die Abgeordneten stimmten zudem für die Verordnung zur Anwendung des Konzeptes des sicheren Drittstaats. Antragsteller müssen nachweisen, dass die Einstufung als sicher im konkreten Fall nicht anwendbar ist, etwa bei begründeter Furcht vor Verfolgung. Zwar können Mitgliedstaaten zusätzliche sichere Herkunftsstaaten auf nationaler Ebene benennen, jedoch können Tunesien und Bangladesch nicht als unsicher deklariert werden.
Überwachung und zukünftige Entwicklungen
Die EU-Kommission wird die Lage in den aufgelisteten Ländern beobachten und kann feststellen, wenn ein Land nicht mehr als sicher gilt oder dessen Streichung vorschlagen. Die neuen Bestimmungen können bereits vor dem Inkrafttreten der EU-Asylvorschriften im Juni 2026 angewandt werden. Die entsprechenden Vereinbarungen müssen jedoch zunächst formell vom Rat angenommen werden.
Diese umfassenden Regelungen sollen die Asylverfahren in der Europäischen Union effizienter gestalten und gleichzeitig die Sicherheitsstandards bei der Bearbeitung von Asylanträgen erhöhen.