Nach Anzeige wegen Verleumdung: Einstellung des Verfahrens gegen Lena Schilling
Die Spitzenkandidatin der Grünen bei der EU-Wahl, Lena Schilling, sah sich während des Wahlkampfs mit Anschuldigungen wegen Verleumdung konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft Wien hat jedoch entschieden, dass kein Anfangsverdacht besteht, und das Verfahren daher eingestellt.
Entscheidung der Staatsanwaltschaft
Nach einer Anzeige wegen Verleumdung bei der Staatsanwaltschaft Wien wurde ein Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft geschickt. Diese kam zu dem Schluss, dass das Verfahren aufgrund von fehlendem Anfangsverdacht nicht weiterverfolgt wird. Sowohl der Weisungsrat des Justizministeriums als auch die zuständige Fachabteilung stimmten der Einstellung des Verfahrens zu, da es sich um einen clamorosen Fall von breitem öffentlichen Interesse handelte.
Neutralität der Justizministerin
Die grüne Justizministerin Alma Zadić hat sich bewusst aus der Angelegenheit herausgehalten. Als sie von den Medienberichten über die Anzeige gegen Lena Schilling erfuhr, ordnete Zadić an, dass sie und ihre Kabinettsmitarbeiter nicht in den Fall involviert werden sollten.
Trotz der Einstellung des Verfahrens ist die Causa für Lena Schilling noch nicht abgeschlossen. Am nächsten Freitag steht die Gerichtsverhandlung am Wiener Bezirksgericht Innere Stadt zur Widerrufsklage des Ehepaars Bohrn Mena gegen sie an. Das Ehepaar fordert, dass Schilling ihre im EU-Wahlkampf getätigten Behauptungen über sie widerruft.
Die Entwicklung dieses Falles wird weiterhin aufmerksam verfolgt. (APA, 14.6.2024)