
Fast zehn Monate nach einem Hagelunwetter, das eine AUA-Maschine beschädigte, wird die juristische Aufklärung in Österreich ausgeweitet. Die Staatsanwaltschaft Wien hat Ermittlungen gegen die Leiterin der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) sowie gegen sechs weitere Personen aus der Behörde aufgenommen. Dies berichtet oe24.at.
Im Fokus der Ermittlungen stehen der Verdacht auf Amtsmissbrauch, Begünstigung und Beweismittelunterdrückung. Die Vorwürfe richten sich jedoch nicht gegen alle beschuldigten Personen in gleichem Maße. Die AUA-Maschine, ein Airbus A320, war am 9. Juni 2024 auf dem Rückflug von Palma de Mallorca nach Wien in eine Gewitterzelle geraten. Der Pilot setzte einen Notruf ("Mayday") ab, konnte jedoch sicher am Flughafen Wien-Schwechat landen, ohne dass es zu Verletzungen unter den Passagieren kam. Die Maschine selbst erlitt hingegen erhebliche Schäden.
Ermittlungen und Beweismittel
Vor drei Wochen wurden der Cockpit Voice Recorder und der Flugdatenschreiber im Verkehrsministerium sichergestellt, nachdem die SUB diese nicht freiwillig herausgegeben hatte. Der Passagieranwalt Wolfgang List hatte eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht, in der er Verdacht auf Korruption und andere Straftaten äußert. Die Wiener Anklagebehörde prüfte den Anfangsverdacht und leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren ein.
In einem Zwischenbericht der SUB wird der Vorfall als "Incident" bezeichnet, nicht jedoch als "Unfall". Anwalt List übte scharfe Kritik an der SUB, da die Veröffentlichung des Voice Recorders und der Datenspeicherdaten verhindert worden sei. Die Leiterin der SUB sowie die anderen Verdächtigen haben die betroffenen Verfahren abgegeben, um den Untersuchungen nicht im Wege zu stehen. Das Oberlandesgericht Wien entscheidet nun, ob die Sicherstellung der Aufzeichnungen rechtens war.
Untersuchungsrahmen und internationale Gutachten
Internationalen Privatgutachten zufolge soll es sich um einen "schweren Störfall" handeln. Während die Staatsanwaltschaft Korneuburg weiterhin den Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung prüft, ist das Ende des Ermittlungsverfahrens aufgrund des Umfangs der Erhebungen noch ungewiss. Die Sicherheitsuntersuchungen der SUB erfolgen gemäß den Vorgaben der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU), die gemäß der Verordnung Nr. 996/2010 und dem Flugunfalluntersuchungsgesetz arbeitet. Diese Institution untersucht Unfälle und schwere Störungen mit zivil zugelassenen Luftfahrzeugen und legt den Fokus auf die Unfallprävention.
Die BFU hat zudem betont, dass ihre Untersuchungen unabhängig von Justiz- oder Verwaltungsverfahren sind. Ihre Berichte enthalten keine Feststellungen zu Schuld oder Haftung, sondern zielen darauf ab, durch Sicherheitsmaßnahmen zukünftige Vorfälle zu vermeiden. Die öffentliche Aufmerksamkeit bleibt auf die Entwicklung der Ermittlungen gerichtet, da der Vorfall weitreichende Fragen zur Luftfahrt- und Passagiersicherheit aufwirft.
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