In Klagenfurt kam es zu einem schockierenden Vorfall: Am 29. Juni wurde eine Babyleiche in einer blauen Einkaufstasche zwischen 6.30 und 9.00 Uhr auf einem Hügel im Park abgelegt. Eine Woche später wurden die Überreste des neugeborenen Jungen gefunden. Die örtlichen Behörden haben die Ermittlungen aufgenommen. Bisher richten sich die Vorwürfe nicht gegen einen Mord, sondern gegen Tötung eines Kindes bei der Geburt gemäß Paragraf 79 StGB, wobei die Ermittlungen sowohl gegen die Mutter als auch gegen Unbekannt laufen. Es wird vermutet, dass das Kind nicht in einem Krankenhaus oder mit Hilfe einer Hebamme zur Welt kam. Ein Augenzeuge berichtete von einem jungen Paar, das zur fraglichen Zeit in der Nähe gesehen wurde, was die Ermittler nach neuen Hinweisen suchen lässt.
Der Vorfall wirft Fragen zur Sicherheit von werdenden Müttern und dem Thema ungewollte Schwangerschaft auf. In Österreich hat sich die Zahl der Neugeborenen, die einen gewaltsamen Tod erlitten haben, seit 2002 mehr als halbiert. Studien der MedUni Wien zeigen einen signifikanten Rückgang bei den Neugeborenentötungen. Zwischen 1991 und 2001 waren noch rund sieben von 100.000 Neugeborenen betroffen; von 2002 bis 2009 sank diese Zahl auf drei von 100.000. Die Einführung der anonymen Geburt im Jahr 2001 wird als Hauptursache für diese positive Entwicklung angesehen. In einem direkten Vergleich mit Schweden und Finnland, wo es kein vergleichbares Gesetz gibt, sind die Zahlen nicht gesunken, was die Wirksamkeit des österreichischen Modells unterstreicht.
Fokus auf Anonyme Geburt
Die anonyme Geburt bietet ungewollt schwangeren Frauen eine wichtige Grundlage durch Unterstützung und Zugang zu medizinischer sowie psychosozialer Betreuung. Jährlich setzen in Österreich etwa 30 bis 40 Frauen auf diese Möglichkeit, während Babyklappen, deren positiver Effekt geringer ist, lediglich zwei bis drei Abgaben pro Jahr verzeichnen. Anonyme Geburten sind in städtischen Spitälern mit Geburtshilfe-Abteilungen, wie dem AKH Wien, möglich.
Ein weiterer Aspekt ist die gesetzliche Regelung zur vertraulichen Geburt, die seit 2014 gilt. Diese ermöglicht eine geschützte und medizinisch betreute Entbindung in Kliniken oder bei Hebammen und bietet Müttern 16 Jahre lang Anonymität. Nach dem Gesetz können Kinder, die vertraulich geboren werden, ab ihrem 16. Geburtstag ihre Herkunft erfragen. Das Angebot von Schwangerschaftsberatungsstellen reicht von Beratung und Betreuung während der Schwangerschaft bis hin zu Begleitung nach der Geburt.
Ein kostenloses Hilfetelefon, das 24 Stunden erreichbar ist, bietet anonyme Beratung in 19 Sprachen. Seit der Einführung dieser Hilfen gab es über 3500 Beratungen zum Thema vertrauliche Geburt. Berichte der Bundesregierung aus 2017 zeigen positive Effekte des Gesetzes für werdende Mütter auf, die in schwierigen Lebenslagen Unterstützung benötigen. Rund 28 % der Frauen entschieden sich für eine vertrauliche Geburt, während 40 % ihr Kind sowohl großziehen als auch zur Adoption freigeben wollten. Bis Ende Mai 2024 wurden etwa 1200 Kinder vertraulich geboren.
Die Tragödie in Klagenfurt zeigt auf, wie wichtig es ist, den Zugang zu solchen Hilfen zu fördern und die Aufklärung über die anonymen Geburtsmöglichkeiten im Sinne des Schutzes von Neugeborenen weiter zu verstärken.
