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Enthaftung des Ex-Agenten: Überraschende Entscheidung des Oberlandesgerichts in Wien

Die überraschende Entlassung von Egisto Ott und die ungelösten Rätsel um seine Verbindung zu russischen Agenten

Warum Egisto Ott trotz schwerer Vorwürfe auf freiem Fuß ist

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien, den ehemaligen Verfassungsschützer Egisto Ott aus der Untersuchungshaft zu entlassen, sorgt für Verwirrung und Empörung bei Ermittlern. Ott wurde seit 2017 wegen Spionageverdachts untersucht und 2021 erstmals inhaftiert. Er soll in Verbindung mit mutmaßlichen russischen Agenten stehen, aber das Gericht sieht keine Anzeichen für weitere Straftaten nach seiner früheren Freilassung.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat nicht auf Fluchtgefahr plädiert, da Ott in den letzten Jahren stets erreichbar war und enge Bindungen nach Österreich hat. Dies steht im Kontrast zu seinen Kollegen, Martin Weiss und Jan Marsalek, die beide ins Ausland geflohen sind. Ott wurde im März wegen Verdunkelungsgefahr inhaftiert, aber dieser Grund ist nun abgelaufen. Das Gericht erachtet die Tatbegehungsgefahr als nicht gegeben und sieht keine Beweise für weitere Straftaten Ootts seit seiner ersten Inhaftierung.

Schock bei Ermittlern und Staatsschützern

Berichten zufolge bestanden enge Verbindungen zwischen Ott und russischen Agenten, einschließlich Chats mit Marsalek. Ott soll einem mutmaßlichen russischen Spion zur Wohnung seines ehemaligen Schwiegersohns geholfen haben, wo er Geld und Geräte entgegennahm. Des Weiteren erfragte Ott die Adresse eines Kreml-kritischen Journalisten, der später Opfer eines Einbruchs wurde. Das Gericht sah jedoch keinen dringenden Tatverdacht gegen Ott in Bezug auf diese Vorfälle.

Das Oberlandesgericht betont, dass Ootts Abfrage von Daten nicht ausreicht, um einen dringenden Verdacht zu rechtfertigen. Es fehlen konkrete Beweise für eine Verbindung zu schwerwiegenden Straftaten. Ott bestreitet die Anschuldigungen und sein Anwalt ist zuversichtlich, dass die Beweisaufnahme die Unschuld seines Mandanten belegen wird. Ott, Weiss und Marsalek werden bis zur Klärung der Vorwürfe die Unschuldsvermutung zugesprochen.

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