Eine bedeutende rechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Verbraucherschutzverein (VSV) und der Energie Klagenfurt GmbH hat kürzlich Wellen geschlagen. Die Obfrau des VSV, Daniela Holzinger, machte deutlich: „Die Erhöhung des Grundpreises für Stromlieferverträge, die am 1. April 2022 von 1,44 Euro auf 4,90 Euro pro Monat angehoben wurde, war rechtlich nicht zulässig.“ Dies wurde durch ein Urteil des Landesgerichts Klagenfurt bestätigt, und die energiehungrigen Kunden erwarten nun die Rückerstattung der unrechtmäßig eingezogenen Beträge. Holzinger betont, dass auch wenn der durchschnittliche Betrag von knapp 42 Euro pro Anschluss auf den ersten Blick gering erscheine, sich die Zahlungsunregelmäßigkeiten in die Millionen summieren könnten, was den betroffenen Kunden unbedingt zurückgezahlt werden muss, da es sich um unrechtmäßig eingehobenes Geld handelt, so APA-OTS.
In einem weiteren rechtlichen Schritt hat das Landesgericht Klagenfurt eine Verbandsklage des VSV gegen die Energie Klagenfurt abgewiesen. Hierbei ging es um die Berechnung einer sogenannten „Gemeindeabgabe“, die für die Nutzung des städtischen Bodens zur Stromzuleitung erhoben wird. Gerichte haben die Abgabe für zulässig erklärt, was den VSV jedoch nicht davon abhält, Berufung einzulegen. Bei dieser Klage beruft sich der VSV auf die EU-Verbandsklagen-Richtlinie, wobei Österreich in der Umsetzung offenbar säumig ist. „Wir können die Entscheidung nicht nachvollziehen und werden die nächsten Schritte in die Wege leiten“, so die Erklärung des VSV. Parallel dazu läuft eine ähnliche Klage gegen die Wien Energie, die sich ebenfalls auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben beruft, während Kunden gegen die Gebrauchsabgabe vorgehen, berichtete Energy News Magazine.
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