EGMR Stoppt Abschiebung: Schutz für Verurteilten aus Syrien gesichert!

EGMR Stoppt Abschiebung: Schutz für Verurteilten aus Syrien gesichert!

Vienna, Österreich - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 12. August 2025 eine geplante Abschiebung nach Syrien vorübergehend gestoppt. Diese Entscheidung wurde vom Innenministerium auf Anfrage der APA bestätigt. Laut der Mitteilung sei die Maßnahme als „Interim Measure“ klassifiziert und kommt nicht häufig vor. Während die sofortige Abschiebung ausgesetzt wurde, plant das Innenministerium weiterhin die Vorbereitung weiterer Abschiebungen nach Syrien, da die Situation als gefährlich eingestuft wird.

Die einstweilige Anordnung des EGMR ist bis zum 8. September 2025 befristet. Bis zu diesem Datum wird der Gerichtshof den Fall prüfen, und das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wird hierzu eine Stellungnahme abgeben müssen. Der betroffene Syrer wird als mehrfach vorbestraft und verurteilt beschrieben, was die Komplexität des Falls unterstreicht.

Reaktionen auf die Entscheidung

Flüchtlings-NGOs haben mit Erleichterung auf die Entscheidung des EGMR reagiert. Sie wiesen darauf hin, dass die aktuelle Lage in Syrien extrem unsicher ist und dort grundlegende Menschenrechte nicht gewährleistet werden. Diese Äußerungen stehen im Kontext der internationalen Verpflichtungen, die Flüchtlinge vor Verfolgung und lebensbedrohlichen Situationen zu schützen.

Besonders bedenklich ist die Situation um den ersten Syrer, der von Österreich abgeschoben wurde und mittlerweile als vermisst gilt. Das Innenministerium sieht sich dabei mit dem dringenden Erfordernis konfrontiert, Fragen zum Verbleib dieses Mannes zu klären, bevor weitere Abschiebungen vorgenommen werden. Es wird berichtet, dass der Kontakt zu seinen österreichischen Betreuern abgebrochen ist und der UNO-Ausschuss die österreichische Regierung darum gebeten hat, diesbezügliche Nachforschungen bei den syrischen Behörden anzustellen.

Österreichs Alleinstellung in der EU

Österreich ist das einzige EU-Land, das seit dem Sturz von Bashar al-Assad Abschiebungen nach Syrien durchgeführt hat. Dies wird als besorgniserregend angesehen, da der EGMR die menschenrechtskonforme Durchführung solcher Abschiebungen ernsthaft in Frage stellt. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hatte bereits weitere Abschiebungen in Aussicht gestellt, die nun durch die Anordnung des EGMR unterbrochen worden sind.

Laut internationalen Verträgen dürfen Flüchtlinge nicht in Gebiete zurückgewiesen werden, wo ihr Leben oder ihre Freiheit bedroht ist. Dies schließt Bedrohungen ein, die aufgrund von Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, sozialer Gruppenzugehörigkeit oder politischen Überzeugungen bestehen, wie aus den Richtlinien von Menschenrechtsorganisationen hervorgeht. Die Problematik rund um den Begriff „Rasse“ wird in diesem Kontext angemerkt, da er als sensibel gilt und eine Neubewertung der Begriffe gefordert ist.

Insgesamt zeigt die aktuelle Situation, wie komplex und herausfordernd die Rechtslage im Bereich Asyl und Migration bleibt, insbesondere in einem so konfliktreichen Land wie Syrien. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um Klarheit über die Sicherheit der betroffenen Personen zu erhalten und ob weitere Abschiebungen tatsächlich in der gegenwärtigen politischen und sozialen Lage gerechtfertigt werden können. Weitere Informationen finden sich bei vienna.at, die Presse und Institut für Menschenrechte.

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OrtVienna, Österreich
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