Eine tragische Geschichte beschäftigt zurzeit die Gerichte in Deutschland. Eine 32-jährige Frau, die im Sommer 2022 bei einer Canyoning-Tour im österreichischen Grenzgebiet schwer verletzt wurde, fordert nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 Euro sowie Schadenersatz von rund 150.000 Euro. Das Erlebnis, welches ursprünglich ein Geschenk ihres Ehemannes war, endete für sie mit einer Querschnittslähmung und der Einschränkung, fortan im Rollstuhl leben zu müssen. Die Tour fand in der Almbachklamm statt und wurde von einem Guide begleitet. Am Ende der Tour konnte die Frau aus einer Höhe von acht oder elf Metern springen, was zunächst nicht geplant war. Nach anfänglicher Zögerlichkeit entschied sie sich jedoch, zu springen.
Bei dem Aufkommen spürte die Frau einen doppelten Schlag und verlor daraufhin jede Kontrolle über ihre Beine. In der Folge wurde sie mit einem Hubschrauber in eine nahegelegene Klinik geflogen. Aktuell richtet sich die Klage sowohl gegen den Veranstalter der Tour als auch gegen den Guide, der die Gruppe betreute. Es sind weiteren Verhandlungstermine bislang nicht bekannt, jedoch wurde ein Strafverfahren in Österreich gegen den Guide wegen fahrlässiger Körperverletzung bereits eingestellt, und das ohne Gerichtsverhandlung, durch eine Geldauflage.
Rechtliche Aspekte der Schmerzensgeldforderung
Schmerzensgeldansprüche sind Teil des deutschen Zivilrechts und dienen vorrangig der finanziellen Kompensation immaterieller Schäden, wie etwa körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen. Diese sind nach § 253 BGB geregelt. Im aktuellen Fall könnte die Höhe des angeforderten Schmerzensgeldes durch die Schwere der Verletzung, die Dauer der Beeinträchtigung sowie die individuellen Empfindungen der Frau bestimmt werden. Laut Experten können Schmerzensgeldbeträge bei Querschnittslähmungen bis zu 450.000 Euro betragen, was den beanspruchten Betrag der Klägerin in den Bereich des Möglichen rückt. Patientenanwalt berichtet über die Relevanz von Schmerzensgeld bei Körperverletzungen und darauf basierenden Ansprüchen.
Um Schmerzensgeld geltend zu machen, ist es erforderlich, dass der Geschädigte einen gesonderten Antrag vor einem Zivilgericht stellt. Dies kann entweder durch ein Adhäsionsverfahren geschehen, bei dem sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Aspekte miteinander verbunden werden, oder durch eine separate Zivilklage. Der Klageweg erfordert eine umfassende Begründung der Schmerzensgeldforderung und das Beifügen entsprechender Beweise. Die Anwaltsseite Fachanwalt hebt hervor, dass es keine festen Beträge für Schmerzensgeld gibt, die durch die Gerichte auf Grundlage ähnlicher Fälle sowie individueller Umstände bestimmt werden.
Folgen und Ausblick
Die gesamte Situation wirft nicht nur rechtliche Fragen auf, sondern stellt auch die physischen und psychischen Auswirkungen auf die betroffene Frau in den Vordergrund. Ein Schmerzensgeld soll sowohl die körperlichen Schmerzen als auch die psychischen Belastungen, die durch die Verletzung verursacht wurden, kompensieren. Daher ist die Höhe der geforderten Beträge für viele Beobachter durchaus nachvollziehbar.
Die Gerichtstermine zur Klärung der Ansprüche stehen noch aus. Die betroffene Frau und ihr Ehemann hoffen auf eine faire Entschädigung für die erlittenen Schmerzen und die neue Lebenssituation, die sie infolge des Unfalls annehmen mussten.