
In der brisanten Buwog-Affäre stehen die Angeklagten Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Peter Hochegger erneut im Fokus der Justiz. Der Oberste Gerichtshof (OGH) wird zwischen dem 20. und 25. März 2025 in einem mehrtägigen Verfahren die Nichtigkeitsbeschwerden und Strafberufungen der Ex-Politiker behandeln, die im Dezember 2020 wegen Untreue und Beweismittelfälschung verurteilt wurden. Grasser erhielt eine Haftstrafe von acht Jahren, Meischberger sieben Jahre und Hochegger sechs Jahre, wie sn.at berichtete. Die öffentliche Verhandlung hat vier Tage angesetzt, eine Seltenheit, die auf die Komplexität des Falls hinweist. Ein entscheidender Punkt der Verhandlung ist, dass keine neuen Beweisaufnahmen vorgesehen sind. Der Fokus liegt auf der gedachten Verteidigung gegen die im Vorjahr ergangenen Urteile.
Schlüsselvorwürfe und Verfahrensverlauf
Die Vorwürfe in der Buwog-Affäre drehen sich um die Privatisierung der Bundeswohnungen, bei der enge Bekannte von Grasser, darunter Meischberger und Hochegger, Profite aus Provisionen von insgesamt 9,6 Millionen Euro erhielten. Erste Hinweise ergeben, dass Grasser möglicherweise dazu beigetragen hat, die Immobilienverkäufe zu seinen Gunsten zu manipulieren, wobei diese Behauptungen von Hochegger während des fast einjährigen Prozesses unterstrichen wurden, wie vienna.at berichtete. Der OGH hat mehrere Optionen: die Strafen und Urteile bestätigen, aufheben oder abändern. Eine Aufhebung des Schuldspruchs für Grasser könnte in Teilbereichen möglich sein, obwohl die Generalprokuratur eine Bestätigung der Urteile für wahrscheinlicher hält.
Der Verlauf der Verhandlung wird insbesondere auch durch die lange Verfahrensdauer geprägt sein, die in der Vergangenheit bereits mehrfach kritisiert wurde. Das Urteil von Richterin Marion Hohenecker, welches schon beim ersten Verhandlungsdurchlauf aufgrund ihrer Sichtweise als „politisch gefärbt“ bezeichnet wurde, bleibt bis heute ein zentrales Diskussionsthema. Grasser selbst hat angekündigt, im Falle einer Bestätigung des Urteils vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen, was die Neuausrichtung seiner rechtlichen Auseinandersetzung weiter vorantreiben könnte.
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