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Buwog-Prozess: Gerichtsurteil entscheidet über Grasers Schicksal!

Im Buwog-Prozess, der seit 16 Jahren andauert, wird am Dienstag um 10 Uhr das Urteil verkündet. Dieser Prozess gilt als eines der bedeutendsten Korruptionsverfahren in Österreich und betrifft unter anderem den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser und sechs Mitangeklagte. Alle Beschuldigten beteuern ihre Unschuld und sehen sich schwerwiegenden Vorwürfen gegenüber: Ihnen wird vorgeworfen, den Verkauf von 60.000 Bundeswohnungen im Jahr 2004 manipuliert und illegale Provisionen in Millionenhöhe kassiert zu haben. Krone berichtet, dass die Angeklagten im Jahr 2020 zunächst nicht rechtskräftig zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, wobei Grasser mit acht Jahren, Meischberger mit sieben Jahren und Hochegger mit sechs Jahren bestraft wurden.

Der Fall ist geprägt von einer langen Chronologie: Bereits 2004 wurde die BUWOG für 961 Millionen Euro verkauft, und schon 2007 kritisierte der Rechnungshof den Verkaufspreis. 2009 kam es zu einem Skandal, als eine Provisionszahlung von 9,6 Millionen Euro öffentlich wurde. Im Jahr 2012 wurde ein Untersuchungsausschuss ins Leben gerufen, gefolgt von einer offiziellen Anklage wegen Korruptionsverdacht im Jahr 2016. Der Prozess begann schließlich 2017, während das Berufungsverfahren nun beim Obersten Gerichtshof (OGH) anhängig ist.

Vorwürfe und Reaktionen

Grasser wird konkret beschuldigt, Informationen über das Gebot des unterlegenen Bieters CA Immo an den siegreichen Bieter verraten zu haben. In der letzten Woche fand eine erneute Verhandlung statt, bei der seine Anwälte die Urteile als politisch motiviert und falsch bezeichneten. Grasser selbst spricht von einem „Damoklesschwert“ aus der Vergangenheit, das schwer auf ihm lastet.

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Die aktuellen Entwicklungen im Buwog-Prozess stehen im Kontext eines breiteren Problems der Korruption in Österreich, das zuletzt von Transparency International (TI) aufgegriffen wurde. Laut einem aktuellen Bericht Nachrichten.at hat Österreich im Korruptionsindex von 2024 einen Wert von 67 von 100 Punkten erreicht und damit seinen Platz auf Rang 25 verloren. Im Vorjahr lag das Land noch auf Platz 20 und vor fünf Jahren auf Rang 15. Bettina Knötzl, die Vorstandsvorsitzende von TI-Austria, bezeichnete den negativen Trend als „beschämend“.

Kritik an der Korruptionsbekämpfung

Die Gründe für die schlechtere Bewertung sind vielfältig und beinhalten zahlreiche Polit-Skandale, Freunderlwirtschaft und persönliche Bereicherung. Besonders kritisch wird die politische Einflussnahme auf unabhängige Medien sowie die fehlende unabhängige Leitung der Staatsanwaltschaften, insbesondere der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), hervorgehoben. Zudem zeigt sich Österreich als Schlusslicht bei der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes.

Die Einschätzung der Korruptionswahrnehmung basiert auf Daten von zwölf Institutionen, darunter das World Economic Forum. Der Index, der seit den 1990er Jahren erfasst wird, offenbart eine besorgniserregende Entwicklung, bei der die obersten Plätze von Ländern wie Dänemark und Finnland eingenommen werden, während Österreich im europäischen Vergleich weiter abfällt.

Die Notwendigkeit, Transparenz zu fördern und das Vertrauen in Entscheidungsträger zu stärken, wird von TI deutlich betont. Die Organisation appelliert an die kommende Regierung, Maßnahmen zur Stärkung der Medienunabhängigkeit sowie zur Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze für die Staatsanwaltschaften zu ergreifen, um weiteren Machtmissbrauch zu verhindern.

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