
Am 17. Januar findet im Burgenland eine wichtige Landtagswahl statt, bei der alle wahlberechtigten Burgenländerinnen und Burgenländer, die bis zu diesem Datum 16 Jahre alt sind, ihre Stimmen abgeben können. Dies bedeutet, dass alle, die am oder vor dem 19. Januar 2009 geboren wurden, zur Wahl gehen dürfen. Besonders auffällig ist, dass heuer 31.484 Wahlkarten ausgestellt wurden, was knapp 12,57 Prozent der Wahlberechtigten entspricht. Im Vergleich zur Landtagswahl 2020 ist dies ein Anstieg von etwa vier Prozentpunkten, berichtet ORF Burgenland.
Wichtige Wahlinformationen und Ablauf
Die Öffnungszeiten der Wahllokale variieren, das erste öffnet bereits um 6:45 Uhr und die letzten schließen um 16:00 Uhr. Alle wahlberechtigten Personen müssen, sofern sie nicht persönlich bekannt sind, einen Ausweis mitbringen, und jene mit einer Wahlkarte müssen diese ebenfalls vorzeigen. Für die Abgabe der Stimmen ist ein amtlicher Stimmzettel erforderlich, der von den Wahlbehörden bereitgestellt wird. Das Ausfüllen des Stimmzettels sollte persönlich und geheim erfolgen. Blinde oder schwer sehbehinderte Wähler erhalten Unterstützung durch spezielle Schablonen, während Personen mit kognitiven Einschränkungen sich eine selbst gewählte Begleitperson aussuchen dürfen, wie oesterreich.gv.at ausführlich erklärt.
Ein interessantes Detail ist, dass es nicht verboten ist, den eigenen ausgefüllten Stimmzettel zu fotografieren und zu teilen, sofern das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Der Wahlleiter hat jedoch das Recht, bei unrestaurierten Situationen einzugreifen und gegebenenfalls das Fotografieren zu untersagen. Auch die Gestaltung des Stimmzettels hat ihre Regeln; kreative Ausschmückungen sind erlaubt, solange die Lesbarkeit nicht beeinträchtigt wird. An diesem Wahltag wird auch die Möglichkeit zur Abgabe von Vorzugsstimmen geboten, was den Wählerinnen und Wählern erlaubt, Kandidatinnen und Kandidaten besonders hervorzuheben.
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