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GEMA-Niederlage: Varieté-Branche jubelt über reduzierte Gebühren

GEMA erleidet krachende Niederlage gegen den VDVT nach 12 Jahren Streit – nun sinken die Gebühren für Varieté-Theater auf bis zu 1,44 % und die Rückforderungen können beginnen!

Nach über einem Jahrzehnt eines intensiven Streits zwischen der GEMA und dem Verband Deutscher Varieté-Theater (VDVT) kam es kürzlich zu einem entscheidenden Urteil. Die GEMA musste eine erhebliche Niederlage hinnehmen, als das Oberlandesgericht München am 25. August 2023 beschloss, den vorherigen GEMA-Tarif von 4,3 % der Einnahmen für Varieté-Theater auf 2,88 % zu senken. Für Shows mit einem geringeren Anteil an Musik können diese Gebühren sogar noch weiter reduziert werden. Ein Beispiel: Bei einem Programm mit nur 60 Minuten Musik reduziert sich der Satz auf 1,44 %.

“Das Urteil ist ein großer Erfolg für uns und bringt eine immense Erleichterung für die gesamte Varieté-Branche”, sagte Brien Dorenz, der Rechtsanwalt des VDVT. Laut Dorenz waren die früheren Forderungen der GEMA übertrieben und hätten die Existenz vieler Theater bedroht. Das Gerichtsurteil hat nicht nur Auswirkungen auf die zukünftigen Beschäftigungen der Theater, sondern auch rückwirkend, da es ab dem 1. Januar 2019 gilt und bis mindestens Ende 2025 anwendbar ist.

Rückforderungsansprüche für zu viel gezahlte Gebühren

Mit dieser Entscheidung können die Mitglieder des VDVT nun zu viel gezahlte Gebühren rückwirkend von der GEMA zurückfordern. Olaf Stegmann, Geschäftsführer der GOP Entertainment Group und Präsident des VDVT, erklärte, dass sich diese Rückforderungen schnell auf mehrere hunderttausend Euro pro Jahr und per Theater summieren können.

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Die Revisionsentscheidung der GEMA, vom ursprünglichen Urteil beim Bundesgerichtshof im Oktober 2024 Abstand zu nehmen, hat zur Rechtskraft dieses Urteils beigetragen. Der Bundesgerichtshof hatte zudem signalisiert, dass er die Revision der GEMA voraussichtlich zurückweisen würde. Dieses Urteil bringt nicht nur für die Varieté-Theater finanzielle Erleichterungen mit sich, sondern könnte auch in anderen Bereichen zu einem Umdenken führen.

In den letzten Jahren haben auch zahlreiche andere Veranstalter, wie Weihnachtsmärkte, beschlossen, auf Musik ganz oder teilweise zu verzichten, um exorbitante GEMA-Gebühren zu vermeiden. Stegmann äußerte sich dazu: “Es ist traurig, dass durch die horrenden GEMA-Gebühren kulturelle Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte oder Varieté-Theater an die Existenzgrenze getrieben werden.”

Die Entscheidung des Gerichts wird als wegweisend angesehen, nicht nur für die Varieté-Branche, sondern auch für andere Künstler und Veranstalter, die in der Vergangenheit unter den hohen Anforderungen der GEMA litten. Der VDVT, zu dem neben vielen renommierten Varieté-Theatern auch Dinnershows und weitere kulturelle Unternehmungen gehören, hofft, dass dieses Urteil zu einer faireren Regelung für die gesamte Branche führen wird.

So bleibt abzuwarten, wie sich die zukünftige Zusammenarbeit zwischen der GEMA und den Künstlern entwickeln wird, dennoch ist das derzeitige Urteil ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung. Die Rechtskraft des Urteils eröffnet neue Perspektiven für alle, die im Bereich der darstellenden Künste tätig sind und zeigt, dass langwierige Kämpfe oft fruchtbare Ergebnisse zeitigen können.

Eine umfassende Übersicht über die Situation bietet der Bericht auf www.lokalkompass.de.


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Quelle
lokalkompass.de

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