Ein Mann in seinen 30ern, bereits mit einer kriminellen Vergangenheit von zehn Vorstrafen, wird für seine Wiederholungstaten zur Verantwortung gezogen. Er musste sich vor Gericht verantworten, nachdem er mit seinem Komplizen in vier verschiedenen Friedhöfen plündert, was einen Gesamtschaden von rund 50.000 Euro verursachte. Diese Taten fanden im Bezirk Oberwart sowie in benachbarten Gemeinden wie Pinkafeld, Pinggau und Rohrbach an der Lafnitz statt. Der Angeklagte wird die nächsten drei Jahre hinter Gittern verbringen und somit auch die festlichen Feiertage im Gefängnis feiern müssen.
In einem aktuellen Prozess am Landesgericht in Eisenstadt stellte die Staatsanwaltschaft schwere Vorwürfe gegen den Mann, der mittels eines europäischen Haftbefehls festgenommen wurde. Gemeinsam mit seinem Vertrauten soll er mindestens 48 Grabstätten heimgesucht und wertvolle Gegenstände entwendet haben, darunter Marienstatuen, Vasen und Kreuze. Diese Teile wurden anschließend in Ungarn verkauft.
Diebe in Aktion
Die Beweisaufnahme ergab, dass der Beschuldigte im Prozess zugab, als „Helfer“ bei diesen kriminellen Aktivitäten agiert zu haben. „Ich habe nur beim Abtransport geholfen“, beteuerte er vor Gericht und versuchte, eine geringere Verantwortung zu beteuern. Geringes Verständnis zeigte die Richterin jedoch nicht. Ihre Einschätzung war eindeutig: Der Mann hatte sich über die Jahre nicht gebessert und durfte nicht auf einen besonders milden Umgang hoffen.
Besonders bemerkenswert ist das plötzliche Motiv, das er für seine Taten angab - eine angeblich schlechte finanzielle Lage. Diese Aussage wirkt jedoch unglaubwürdig, wenn man berücksichtigt, dass er laut eigenen Angaben mehrere Autos, zwei Einfamilienhäuser und eine Eigentumswohnung besaß und zudem einen Anteil von 47 Prozent an einem familiären Hotelbetrieb hat.
Strafe für Rückfälligkeit
Aufgrund seiner Vorgeschichte und seiner unfassbaren Rückfälligkeit verurteilte das Gericht den Mann zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Der Schöffensenat unter Leitung von Richterin Doris Halper-Praunias ließ keinen Zweifel aufkommen, dass dies Maßnahmen waren, die für einen Mann seiner Art unumgänglich waren. Er nahm das Urteil ohne Widerstand an, während die Staatsanwältin keine weiteren Aussagen traf.
Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, steht fest, dass die Taten des Mannes, die eine große Anzahl von Menschen betroffen haben, die Gesellschaft um einiges bereichert hätten, wenn sie anders genutzt worden wären. Die Plünderungen, die in der Region für Aufsehen sorgten, werfen ein Licht auf die Problematik der Friedhofsraubzüge und die damit verbundenen sozialen Herausforderungen.
Für weitere Informationen liegt der umfassende Bericht auf www.meinbezirk.at vor.
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