Oberwart

Gewaltsame Beziehungen: Vier Jahre Haft für Oberwarter Angeklagten

Schockierende Gewalt: Ein 33-Jähriger muss vier Jahre ins Gefängnis, nachdem er seine schwangeren Lebensgefährtinnen in Oberwart und Güssing bedrohte und missbrauchte!

Am 22. Oktober 2024 stand ein 33-jähriger Mann vor Gericht, der wegen fortgesetzter Gewaltausübung gegenüber seinen beiden Partnerinnen angeklagt war. Die Taten, die in den Jahren 2020 bis 2024 im Bezirk Oberwart und im Bezirk Güssing stattfanden, umfassten körperliche Angriffe, Drohungen und sexuelle Nötigung. Der Angeklagte soll beide Frauen während ihrer Schwangerschaften bedroht haben, indem er ihnen versicherte, er werde ihnen „das Kind aus dem Leib treten“. Zudem zeigte er sich als kontrollierender Partner, indem er den Kontakt zu Freunden und Familie der Frauen untersagte.

Unter den Anschuldigungen, mit denen sich der Beschuldigte konfrontiert sah, waren auch Drohungen, intime Bilder einer der Frauen zu veröffentlichen, falls sie sich weigere, mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben. Eine weitere grausame Tat bestand darin, dass er eine Frau mit Klebeband fesselte und sie sexuell missbrauchte. Während des Prozesses räumte der Angeklagte ein, eine der Frauen geschlagen zu haben, wobei er sein Verhalten auf ein Alkoholproblem zurückzuführen versuchte.

Kontrollzwang und Eifersucht

Die Kontrolle über die Smartphones seiner Partnerinnen war ein weiteres bemerkenswertes Detail, das im Gerichtssaal zur Sprache kam. Der Angeklagte gab zu, gelegentlich das Handy einer Frau überprüft zu haben, um sicherzustellen, dass sie nicht mit anderen Männern kommunizierte. Auf die Nachfrage der Richterin, ob er die Frauen tatsächlich kontrollieren wollte, relativierte er sein Verhalten und nannte es nur „nachschauen“. Dieses Verhalten führte zu einer erheblichen Einschränkung der Lebensführung seiner Partnerinnen.

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Bemerkt wurde auch, dass der Angeklagte, der bereits sechs Vorstrafen hatte, derzeit in Haft saß. Trotz seiner eindeutigen Vorurteile behauptete er, gegenüber seiner neuen Freundin keine ähnlichen Straftaten begangen zu haben. Das Gericht entschied letztendlich, ihn zu vier Jahren unbedingter Haft zu verurteilen. Zudem muss er an die zuletzt betroffene Frau 2.000 Euro Schadenersatz zahlen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, welches somit rechtskräftig ist.

Die Schwere der Vorwürfe und die Art der Taten werfen ein Licht auf ein immer wiederkehrendes Problem in Beziehungen, das Verständnis für den Umgang mit Gewalt und Kontrollverhalten erfordert. Für eine detaillierte Betrachtung des Falls, siehe den Bericht auf www.bvz.at.


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Quelle
bvz.at

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