Neusiedl am See

Streit um Wasserstofffabrik in Zurndorf: Verfassungsgerichtshof greift ein

Der hitzige Streit um die Wasserstofffabrik von Burgenland Energie in Zurndorf geht weiter: Ex-ÖVP-Landesrat Falb-Meixner sowie Genossenschaften kämpfen gegen den Elektrolyseur!

In einem fortwährenden juristischen Konflikt rund um den Bau eines Elektrolyseurs, einer Wasserstofffabrik, von Burgenland Energie in Zurndorf, haben sich nun neue Entwicklungen ergeben. Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerden mehrerer Genossenschaften bezüglich des Projekts zurück an den Bundesverwaltungsgerichtshof verwiesen. Diese rechtlichen Auseinandersetzungen betreffen nicht nur die ökologischen und wirtschaftlichen Fragestellungen des Projekts, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für dessen Genehmigung.

Die Burgenland Energie plant, in Zurndorf, im Bezirk Neusiedl am See, Wasserstoff mithilfe von Wind- und Sonnenenergie zu erzeugen, um die Abhängigkeit von russischem Gas zu verringern. Das Projekt erregte Widerstand von Seiten einiger Anwohner, unter anderem von Ex-ÖVP-Landesrat Werner Falb-Meixner, der sich mit drei Genossenschaften zusammenschloss. Diese setzen sich für eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ein, um sicherzustellen, dass potenzielle Umweltrisiken angemessen berücksichtigt werden.

Bundesverwaltungsgericht weist Bedenken zurück

Im Juli erteilte das Bundesverwaltungsgericht dem Antrag auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung eine klare Absage. Die Behörde stellte fest, dass die Grundwasserentnahme, die für die Wasserstoffproduktion erforderlich ist, nicht die erforderlichen Schwellenwerte erreiche. Diese Entscheidung wurde von den Projektgegnern, die Bedenken hinsichtlich möglicher Risiken äußern, als unzureichend erachtet.

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Neuer Antrag auf Revision

Nach dieser Niederlage beim Bundesverwaltungsgericht haben die Gegner des Projekts Einspruch beim Verfassungsgerichtshof eingelegt. Falb-Meixner hat zudem einen Antrag auf Revision gestellt und um die Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung gebeten, die es ermöglichen könnte, das Projekt vorübergehend zu stoppen, während weitere rechtliche Schritte geprüft werden. Die Burgenland Energie hat sich bisher zurückhaltend geäußert und zieht es vor, sich auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu stützen. An diesem Punkt bleibt die rechtliche Zukunft des Wasserstoffprojekts in Zurndorf ungewiss, während die Verhandlungen und Entscheidungen weiterhin im Gange sind.


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Quelle
burgenland.orf.at

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