In einem bemerkenswerten Gerichtsprozess in Nordburgenland wurde eine Familie wegen des Anbaus und Handels mit Cannabis angeklagt. Der junge Hauptangeklagte, dessen genaue Identität nicht veröffentlicht wurde, versuchte, die angeklagten Mengen erheblich zu reduzieren. Ursprünglich wurde festgehalten, dass er zusammen mit seiner Freundin und seinem Vater über 13 Kilo Cannabis angepflanzt und 8,3 Kilo davon verkauft hatte. Allerdings behauptete er, dass die tatsächliche Ernte nur bei 2,1 Kilo lag und der Verkauf insgesamt lediglich 720 Gramm betragen hätte.
Bei der Verhandlung im Landesgericht Eisenstadt kam es zu intensiven Diskussionen. Der junge Mann, der derzeit in Untersuchungshaft ist, versuchte mehrfach, die von ihm zuvor gemachten Aussagen zu relativieren. Er gab an, dass viele der Pflanzen nicht für die Ernte geeignet gewesen seien und dass er im Verhör von der Polizei unter Druck gesetzt wurde, die hohen Mengen zuzugeben. Diese Argumentationslinie wurde von der Vorsitzenden Richterin Gabriele Nemeskeri stark in Frage gestellt.
Ein intensiver Schlagabtausch
Der Schlagabtausch zwischen Richterin und Angeklagtem zeigte deutlich die Uneinigkeit über die wahre Menge an Drogen. Der Angeklagte antwortete auf die Vorwürfe, dass er zu den ursprünglichen Mengenangaben unter dem Druck eines Polizisten genickt habe. „Ich wollte meine Ruhe haben!“, erklärte er, was durch verschiedene protokollierte Aussagen jedoch nicht untermauert werden konnte.
Die Richterin machte deutlich, dass der Angeklagte bei mehreren Gelegenheiten seine Schuld und die Mengenangaben bestätigt hatte, ohne jemals Bedenken zu äußern. „Warum fällt Ihnen das jetzt so plötzlich ein?“, konfrontierte sie ihn, was nur zu weiteren verworrenen Erklärungen führte. Während des Prozesses wurde auch die Freundin des Angeklagten und deren Vater als Zeugen angehört, was den Verlauf der Verhandlung erheblich verlängerte.
Urteile und deren Bedeutung
Der gesamte Verhandlungsverlauf zog sich bis in die späten Abendstunden und endete mit einem unerwartet milden Urteil. Die Richterin akzeptierte die von den Angeklagten vorgenommenen Reduktionen der Menge, was dazu führte, dass der Vorwurf der „übergroßen Menge“ gegen den ersten Angeklagten nicht mehr gültig war. Der Hauptangeklagte erhielt acht Monate Haft, von denen sechs Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden. Auch sein Vater wurde zu zehn Monaten verurteilt, davon acht Monate auf Bewährung, während die Freundin mit fünf Monaten, ebenfalls zur Bewährung, davonkam.
Alle Geahndeten müssen zudem eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro zahlen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass die Unschuldsvermutung für sie weiterhin gilt. Dieser Fall hat in der Region für große Aufmerksamkeit gesorgt, nicht zuletzt wegen seiner familiären Dimension und der Diskrepanz zwischen den ursprünglichen und den reduzierten Drogenmengen.