Am 19. Januar 2025 steht im Burgenland die mit Spannung erwartete Landtagswahl an! Laut burgenland.at sind 250.399 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, was einen Anstieg gegenüber 250.181 zur letzten Wahl im Jahr 2020 darstellt. Von den Wahlberechtigten haben 230.732 ihren Hauptwohnsitz im Burgenland, während 19.667 als Nebenwohnsitzbesitzer erfasst sind.
Besonders interessant: Die Wähler haben die Möglichkeit, am Freitag, den 10. Januar 2025, auch vorzeitig ihre Stimme abzugeben. Für diesen vorgezogenen Wahltag sowie für den Wahltermin selbst müssen die Wahllokale und deren Öffnungszeiten bis spätestens 5. Januar 2025 festgelegt werden. Bereits seit dem 29. Oktober 2024 können Wahlkarten beantragt werden, die ab dem 3. Januar 2025 durch die Gemeinden ausgestellt werden. Diese Wahlkarten sind besonders für diejenigen wichtig, die am Wahltag selbst nicht im zuständigen Wahllokal erscheinen können, sei es aufgrund von Ortsabwesenheit oder gesundheitlichen Gründen, wie oesterreich.gv.at erklärt.
Wahlkarte beantragen - So wird's gemacht!
Die Beantragung einer Wahlkarte muss bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde erfolgen. Entweder schriftlich über das digitale Amtsservice oder persönlich bis zum 15. Januar 2025. Wer bis zum 17. Januar 2025 abholen möchte, kann dies auch mündlich tun. Mit einer Wahlkarte kann die Stimme direkt nach der Ausstellung oder am Wahltag im Zuständigkeitsbereich abgegeben werden. Eine genaue Anleitung für die Nutzung von Wahlkarten einschließlich der Fristen und erforderlichen Schritte ist auf der Webseite von oesterreich.gv.at zu finden.
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