Eisenstadt

Versuchte Nötigung in Eisenstadt: 49-Jährige vor Gericht

„Eine 49-Jährige aus Eisenstadt steht wegen gefährlicher Drohungen und versuchter Nötigung vor Gericht – doch was steckt wirklich hinter dem Wohnungskauf-Dram?!”

Im Zusammenhang mit einem Wohnungsverkauf in Eisenstadt kam es zu einer ernsten Auseinandersetzung, die rechtliche Konsequenzen für eine 49-Jährige nach sich zog. Die Frau, die bereits wegen anderer Delikte vorbestraft ist, sah sich mit einer Anklage wegen versuchter Nötigung konfrontiert, nachdem sie am 19. November 2024 vor dem Landesgericht Eisenstadt erscheinen musste. Die Vorwürfe basieren auf bedrohlichen Nachrichten, die sie via WhatsApp an die Käuferin ihrer Wohnung gesendet hatte.

Am 7. Mai 2024 versuchte die Angeklagte, Druck auf die Käuferin auszuüben, um den noch ausstehenden Ablösebetrag in Höhe von 31.500 Euro zu erhalten. In ihren Nachrichten drohte sie damit, die Käuferin als „Betrügerin“ öffentlich zu diffamieren. Sie kündigte an, sowohl die Medien als auch die Schulen, die die Kinder der Käuferin besuchen, über ihre Behauptungen zu informieren.

Ernsthafte Drohungen und persönlicher Druck

Um ihren Druck zu verstärken, entblödete sich die 49-Jährige nicht, auch eine E-Mail an den Arbeitgeber der Käuferin zu senden. Laut ihrer Aussage war die Übergabe der Wohnung für den 1. Mai angesetzt. Sie selbst war bereits in eine neue Wohnung umgezogen und stand vor finanziellen Verpflichtungen wie der Kaution und Möbelkäufen.

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Die Käuferin ihrer Wohnung hingegen äußerte den Wunsch, von dem Vertrag zurückzutreten, was die Angeklagte in eine verzweifelte Lage brachte. Sie führte an, sich betrogen und in die Enge gedrängt zu fühlen. Bei einem persönlichen Treffen hatte die Käuferin zudem ihrerseits gedroht, sie „beruflich und privat fertigzumachen“, sollte die Angeklagte am Vertrag festhalten wollen.

Rechtliche Konsequenzen und Urteil

Der Fall ist noch nicht vollständig abgeschlossen, da weitere Verhandlungstermine in Verbindung mit dem Wohnungskauf stehen. Bei der heutigen Verhandlung wurde die Angeklagte schließlich wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 2.160 Euro verurteilt. Sie akzeptierte das Urteil, eventuell in der Hoffnung, die Angelegenheit damit hinter sich zu lassen.

Dieser Fall wirft ein Licht auf die schwerwiegenden Folgen, die aus Konflikten rund um Immobilienverkäufe entstehen können. Die rechtlichen, finanziellen und emotionalen Belastungen sind erheblich, besonders wenn Drohungen und Nötigungen ins Spiel kommen. Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.bvz.at.

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