Am Dienstag, dem 8. Oktober 2024, stand ein wichtiger Gerichtstermin am Landesgericht Eisenstadt an. Zwei Männer sollten sich wegen schwerer und leichter Körperverletzung verantworten. Doch bereits der Beginn des Prozesses sorgte für Aufregung.
Die Angeklagten, ein 28-Jähriger und ein 26-Jähriger, erschienen nicht pünktlich im Verhandlungssaal. Erst auf ausdrückliche Aufforderung eines Gerichtsdieners traten sie ein. Der 28-Jährige äußerte, dass sie sich durch den Aufruf nicht angesprochen gefühlt hätten, da die Richterin die Hauptverhandlung „gegen“ sie nannte.
Erschwerte Bedingungen ohne Anwalt
Ein weiterer Punkt der Verhandlung war das Fehlen eines Rechtsanwalts. Die Richterin wies darauf hin, dass eine Anwaltspflicht besteht, und ermahnte die Angeklagten, dass sie mehrmals darüber informiert wurden. Der 28-Jährige klagte darüber, dass die Anwälte hohe Honorare verlangen. „Die verlangen einen Haufen Geld“, sagte er. “Ich habe kein Geld, wie soll ich das zahlen?”
Seine finanziellen Mittel sind begrenzt, mit einem monatlichen Einkommen von 2.100 Euro. Der 26-Jährige konnte von einem Verdienst von 1.900 Euro berichten. Dennoch besaßen sie ein Auto im Wert von 15.000 Euro, was die Richterin zur Sprache brachte.
Die Männer hatten bereits einen Antrag auf Verfahrenshilfe gestellt, der jedoch abgelehnt wurde, da ihre Einkünfte über den Grenzen für einen staatlich bezahlten Anwalt lagen. Nur diejenigen, die unter dem Existenzminimum verdienen, erhalten in solchen Fällen rechtlichen Beistand.
Prozessverzögerung und rechtliche Optionen
Die Richterin äußerte deutlich ihr Missfallen über die Situation und erklärte den Angeklagten, dass eine solche Passivität nicht akzeptabel sei. Der Prozess konnte aufgrund der Situation nicht stattfinden.
Den Angeklagten blieb jedoch die Möglichkeit, gegen den Bescheid der Verfahrenshilfe Beschwerde einzulegen. Falls sie den Schritt nicht tun und weiterhin ohne Anwalt bleiben, würde das Gericht zwei Amtsverteidiger benennen, deren Kosten von den Angeklagten getragen werden müssten.
Der 26-Jährige gab an, dass sie Beschwerde einlegen würden und im Falle einer weiteren Ablehnung bereit sind, gemeinsam einen Anwalt zu engagieren. Der Vorwurf gegen sie bezieht sich auf die schwere Verletzung eines Mannes, die sie ihm durch heftige Schläge zugefügt haben sollen. Zudem wird dem 28-Jährigen vorgeworfen, am 30. Juni 2024 im Bezirk Eisenstadt eine Frau leicht verletzt zu haben.
Die Verhandlung ist somit vorerst vertagt. Die Angeklagten stehen nun vor der Aufgabe, ihre rechtlichen Schritte sorgfältig zu überdenken, während die Vorwürfe weiterhin im Raum stehen und die rechtlichen Bedingungen kompliziert erscheinen. Für weitere Informationen über den Verlauf und die Hintergründe dieses Prozesses verweisen wir auf www.bvz.at.