Eisenstadt

Gericht prüft Mindestsicherung eines Syrers mit türkischem Pass

Ein 62-jähriger Syrer steht in Eisenstadt vor Gericht, weil er über zehn Jahre hinweg 197.340 Euro unrechtmäßig als Mindestsicherung kassiert haben soll – die Staatsangehörigkeit steht auf dem Spiel!

Ein 62-jähriger Mann aus Syrien steht vor Gericht in Eisenstadt, wo ihm vorgeworfen wird, über einen Zeitraum von zehn Jahren unberechtigt Sozialleistungen in Höhe von 197.340 Euro erhalten zu haben. Das Verfahren wurde eingeläutet, nachdem ein türkischer Pass des Angeklagten entdeckt wurde, was Fragen zu seiner Staatsangehörigkeit aufwarf und zur Überprüfung seines Asylstatus durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) führte.

Der Angeklagte war 2013 aus Syrien geflohen, um dem Bürgerkrieg zu entkommen, und bezieht seit August 2014 Mindestsicherungs- und Krankenversicherungsleistungen. In der Verhandlung hinterlegte er seine Sichtweise, dass ihm diese Unterstützung aufgrund seines Asylstatus zustehe. Er gab an, seine Staatsangehörigkeit korrekt im Antrag angegeben zu haben, die Staatsanwaltschaft wirft ihm jedoch vor, unvollständige Angaben über seine türkische Staatsbürgerschaft gemacht zu haben.

Hintergrund und Verlauf des Prozesses

Der Prozess begann nach der Entdeckung des türkischen Reisepasses des Angeklagten, der daraufhin Zweifel an seiner Staatsbürgerschaft aufwarf. Der syrische Mann, der in der Vergangenheit ein Geschäft in seiner Heimat betrieben hatte, wurde zunächst in einem Erstaufnahmezentrum untergebracht, bevor er in eine Flüchtlingsunterkunft im Burgenland verlegt wurde.

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Vor dem Gericht äußerte der 62-Jährige: „Ich wurde verfolgt, so wie alle anderen Syrer auch, die hierhergekommen sind. Ich suchte um Asyl an und habe diese Unterstützung bekommen.“ Er erhielt von August 2014 bis Januar 2024 monatliche Zahlungen von bis zu 1.400 Euro und fiel damit unter den Schutz des österreichischen Sozialsystems.

Staatsbürgerschaft und rechtliche Fragen

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob der Angeklagte alle erforderlichen Informationen zu seinen Nationalitäten beim Antrag auf soziale Leistungen bereitgestellt hat. Hersteller von zweifelhafter Herkunft könnte auch seine Mutter sein, denn diese besitzt sowohl die syrische als auch die türkische Staatsbürgerschaft. Der Mann betonte, er sei nie darüber informiert worden, dass er alle seine Staatsangehörigkeiten angeben müsse.

Die Verteidigerin des Angeklagten führt an, dass er über einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel in Österreich verfügt und subsidiären Schutz genossen hat. Zudem hat sie bereits Beschwerde gegen die Aberkennung des Asylstatus eingelegt. Der Richter spielt eine entscheidende Rolle, denn er möchte das Ergebnis dieses Verfahrens abwarten, bevor er zu einer Entscheidung kommt.

Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren. Der Prozess wurde vorerst vertagt, um auf das Ergebnis des laufenden Fremdenrechtsverfahrens zu warten. Wenn erforderlich, könnte eine Mitarbeiterin der Bezirkshauptmannschaft, die für den ursprünglichen Antrag auf Mindestsicherung zuständig war, möglicherweise zusätzliche Auskünfte geben. Dieses Verfahren wirft wichtige rechtliche Fragen auf und wird eng begleitet, während die Details um die Staatsbürgerschaft und die Gefechtssituation des Angeklagten weiter erörtert werden.

Für mehr Informationen über diesen Fall und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte kann ein detaillierter Bericht auf www.kosmo.at nachgelesen werden.

Quelle/Referenz
kosmo.at

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