In einem aufsehenerregenden Prozess in Eisenstadt, der am 24. Oktober 2024 stattfand, stand ein ehemaliger Soldat im Fokus, der beschuldigt wurde, während seines Assistenzeinsatzes an der Grenze in Nickelsdorf missbräuchlich mit seiner Amtsgewalt umgegangen zu sein. Der Soldat soll einen Bus mit 30 Personen ohne ordnungsgemäße Kontrolle auf die Einreise nach Österreich durchgelassen haben, was angesichts der damaligen Covid-Bestimmungen ernste Vorwürfe aufwarf.
Die Staatsanwaltschaft warf dem 25-Jährigen vor, er habe die Passagiere, die eigentlich einen gültigen negativen Covid-Test vorweisen mussten, nicht korrekt kontrolliert. Diese Tests waren eine grundlegende Anforderung für die Einreise in das Land, und ohne entsprechende Nachweise hätten die Reisenden in Quarantäne gehen müssen.
Der Vorwurf im Detail
Laut der Aussage der Staatsanwältin agierte der Ex-Soldat aus einer vermeintlichen Loyalität zu seinen Landsleuten, die ebenfalls Teil der reisenden Gruppe waren. Während des gesamten Prozesses stellte sich heraus, dass die Kontrollen an der Grenze von Befehl zu Befehl variierten. Der Angeklagte berichtete, dass im Sommer rund 30.000 Fahrzeuge pro Tag die Grenze überquerten und die Überprüfung nicht immer durchgängig war.
Der Ex-Soldat erklärte, dass man laut den Anweisungen nur in bestimmten Fällen, etwa bei erkennbaren Problemen wie Hitze oder Stau, Kontrollen durchführen könne. „Wir mussten kreativ sein“, so sein Kommentar über die herausfordernden Bedingungen während des Covid-Pandemiezeitraums, in dem vieles unklar war.
In einem Schlüsselmoment der Verhandlung wurde ein ehemaliger Kollege des Angeklagten als Zeuge gehört. Dieser konnte sich jedoch nicht genau erinnern, ob er tatsächlich mit dem Angeklagten in den Bus gegangen war und die Kontrolle durchgeführt hatte, was für Verwirrung sorgte. Zunächst gab er an, nicht mit ihm in den Bus gegangen zu sein, korrigierte sich jedoch schließlich und bestätigte, dass sie zusammen gearbeitet hatten.
Im Laufe der weiteren Anhörungen erinnert sich ein Passagier des Busses, dass als der Angeklagte merkte, dass es sich um einen Reisebus aus seinem Heimatland handelte, er den Kollegen aus dem Bus schickte und die Kontrolle alleine übernahm. „Er sagte nur, das ist in Ordnung, ihr braucht nichts vorzuzeigen“, berichtete er vor Gericht.
Der Freispruch und dessen Bedeutung
Die Schöffen sprachen schließlich den Angeklagten von dem Vorwurf des Amtsmissbrauchs frei. Die Richterin wies darauf hin, dass ein Schuldspruch nur dann möglich sei, wenn das Gericht von der Schuld des Angeklagten überzeugt sei. Dies war hier nicht der Fall, zumal der Zeuge, der gegen ihn ausgesagt hatte, ihn nicht eindeutig identifizieren konnte. „Wir können nicht annehmen, dass Sie die Kontrolle durchgeführt haben“, erklärte die Richterin und hervorgehoben, dass die damaligen Transitregeln ebenfalls berücksichtigt werden mussten.
Nach dem Freispruch zeigte sich der Angeklagte erleichtert. „Ich habe mein Bestes gegeben, in dem Beruf, der mein Kindheitstraum war“, sagte er. Der Vorfall führte für ihn zu erheblichen persönlichen und beruflichen Konsequenzen, da er seine Karriere beim Bundesheer beenden musste. Der Prozess und seine Ergebnisse werfen Fragen zur Handhabung von Covid-Regeln und zu den damit verbundenen Herausforderungen auf, die während dieser herausfordernden Zeit entstanden sind. Für detailliertere Informationen zu diesem Fall kann der Bericht auf www.bvz.at konsultiert werden.
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