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Chancengleichheit für alle: Burgenlands neues Gesetz begeistert!

Heute, am 3. Dezember 2024, wird der internationale Tag der Menschen mit Behinderungen gefeiert, der darauf abzielt, Barrieren abzubauen und die Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft zu fördern. Besonders im Burgenland hat man in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte gemacht. Ein herausragendes Beispiel ist das neu eingeführte Chancengleichheitsgesetz, welches im Oktober in Kraft trat. Dieses Gesetz verfolgt das Ziel, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen signifikant zu verbessern, indem es ihnen mehr Rechte und Unterstützung bietet. Soziallandesrat Leonhard Schneemann betont die Wichtigkeit dieser Regelung: „Das Land Burgenland unterstützt Menschen mit Behinderung. Sie sollen den gleichen Zugang zu allen Lebensbereichen haben wie Menschen ohne Behinderung.“

Das Chancengleichheitsgesetz bringt zahlreiche Neuerungen mit sich, darunter die Erstattung von Fahrtkosten, Wohnbegleitung und eine Entlastung für Angehörige. Zudem wurden bereits bestehende Leistungen überarbeitet und optimiert. Beispielsweise haben Schulassistenten nun Anspruch auf den burgenländischen Mindestlohn, und die Anzahl der bereitgestellten Betreuungsstunden ist gestiegen. Die persönliche Assistenz wurde ebenfalls ausgeweitet: Ab sofort haben auch Menschen mit einem Behinderungsgrad von 50 Prozent Anspruch auf Unterstützung. Der monatliche Leistungsumfang wurde von 160 auf maximal 300 Stunden erhöht, was die Lebensqualität der Betroffenen erheblich verbessern dürfte, so berichtet burgenland.ORF.at.

Eine umfassende Reform

Mit über 21.000 Menschen, die im Burgenland mit einem Handicap leben, ist die Schaffung neuer Rahmenbedingungen unerlässlich. Das Land Burgenland hat eine Servicestelle für Menschen mit Behinderung eingerichtet, die als wichtige Ansprechpartner fungiert. Das neue Chancengleichheitsgesetz hat zum Ziel, allen Menschen mit Behinderung die gleichen Chancen wie der Allgemeinheit zu ermöglichen, und wurde gemeinsam mit verschiedenen Interessengruppen entwickelt. Dr. Leonhard Schneemann beschreibt das Ziel des Gesetzes als einen Aufbruch hin zu mehr Inklusion: „Inklusion heißt, dass Menschen mit Behinderung ihr Leben nicht mehr an vorhandene Strukturen anpassen müssen.“ Diese Reform könnte also nicht nur das Leben der Betroffenen, sondern auch das gesellschaftliche Miteinander neu gestalten, wie burgenland.at berichtete.

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burgenland.orf.at

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