In einer Sitzung des Bundesrats am 10. April 2026 fand eine intensive Debatte über die mögliche Reform des Grundwehrdienstes statt. Im Rahmen der „Aktuellen Stunde“ unter dem Thema „Wehrdienst reformieren – Sicherheit stärken“ wurden verschiedene Vorschläge und Perspektiven zu einem längerfristigen Wehrdienst erörtert. 5min.at berichtet, dass die Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) die sicherheitspolitischen Herausforderungen betonte und eine Verlängerung des Grundwehrdienstes auf insgesamt acht Monate forderte.
Tanner schlug zudem vor, die Militärübungen um zwei weitere Monate zu verlängern und den Zivildienst auf insgesamt zwölf Monate anzupassen. Des Weiteren unterstützte sie die von Bundeskanzler Christian Stocker vorgeschlagene Volksbefragung zu den Änderungen. Während die FPÖ die Wehrdienstverlängerung unterstützt, äußerte sie Kritik an der Volksbefragung. Die SPÖ plädierte ebenfalls für die Verlängerung, wobei sie die Ausbildungsqualität und die gesellschaftliche Verankerung hervorhob. In einem anderen Licht äußerten die NEOS Zweifel an der Wirksamkeit des bestehenden Systems und sprachen sich für notwendige strukturelle Reformen aus. Die Grünen forderten eine langfristige sicherheitspolitische Gesamtstrategie.
Veränderungen auch im Bereich der Musterung
Parallel zu den Diskussionen im österreichischen Bundesrat gibt es auch in Deutschland wesentliche Änderungen im Bereich des Wehrdienstes. Der Bundestag hat neue Regelungen beschlossen, die eine verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Geburtsjahr 2008 einführen. Die ersten Fragebögen zur Musterung werden ab Mitte Januar 2026 verschickt, wobei Männer verpflichtet sind, die Fragebögen auszufüllen und Frauen dies können. Die Musterung dient der Erfassung persönlicher Angaben, des Gesundheitszustands sowie der Bereitschaft zum Wehrdienst.
Ab dem 1. Januar 2026 wird eine flächendeckende Musterung beginnen, die sich an den verfügbaren Kapazitäten orientiert, mit dem Ziel, bis zum 1. Juli 2027 komplette Jahrgänge zu mustern. Der Prozess bleibt zwar im Wesentlichen unverändert, umfasst jedoch sowohl eine ärztliche Untersuchung als auch eine Befragung. Die Tauglichkeitsgrade während der Musterung werden in „wehrdienstfähig“, „vorübergehend nicht wehrdienstfähig“ und „nicht wehrdienstfähig“ unterteilt.
Bundeswehr und zukünftige Herausforderungen
Das Ziel der deutschen Bundesregierung ist es, die Bundeswehr auf mindestens 260.000 aktive Mitglieder und 200.000 Reservisten aufzustocken. Zudem bleibt der freiwillige Wehrdienst bestehen und wird mit monatlichen Zahlungen von ca. 2.600 Euro brutto für eine Mindestdienstzeit von sechs Monaten incentiviert. Anreize für längere Verpflichtungen, wie Zuschüsse für Führerscheine, sind ebenfalls vorgesehen. Für frühere Geburtsjahrgänge, die seit 2011 nicht erfasst wurden, gelten die neuen Regelungen nicht. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung bleibt zudem bestehen. Tagesschau.de berichtet, dass das entsprechende Gesetz noch vom Bundesrat behandelt werden muss, bevor es am 1. Januar 2026 in Kraft tritt.