
Der Bundesrat hat heute, am 13. März 2025, wichtige Beschlüsse im Zuge der Budgetsanierung verabschiedet. Dazu zählt die einstimmige Beendigung der Bildungskarenz sowie die Einführung einer erneuten Mietenbremse für den regulierten Wohnungsmarkt. Besonders gewichtig ist der Auslauf des Weiterbildungsgeldes und des Bildungsteilzeitgeldes, die bis zum 31. März 2025 gültig sind. Ab dann wird keine staatliche Unterstützung mehr gewährt, jedoch gelten Übergangsregelungen für bereits angefangene Bildungskarenzen, wie ots.at berichtete.
Neuerungen für Mieten und Kredite
Um die Mieter zu entlasten, hat die Regierung beschlossen, die Mieten in Altbau- und Genossenschaftswohnungen vorübergehend einzufrieren. Dies geschieht im Rahmen eines neuen Gesetzes, das es der Regierung ermöglicht, eine neue Wertsicherungsklausel für die Mieten einzuführen. Darüber hinaus hat der Bundesrat ein Gesetz für Kreditdienstleister und -käufer verabschiedet, um einen einheitlichen Rechtsrahmen für notleidende Kredite zu schaffen, was eine Forderung der EU umsetzt. Solche Maßnahmen werden als notwendig erachtet, um die finanziellen Strukturen zu stabilisieren, wie comeniusakademie.at ergänzend anmerkt.
Für Arbeitnehmer, die bereits in der Bildungskarenz sind oder einen Anspruch bis zu einem festgelegten Datum haben, bleiben gemäß den neuen Regelungen gewisse Rechte bestehen. Die Abschaffung der Bildungskarenz selbst könnte auf Widerstand stoßen, da viele Stimmen für eine Reform anstelle einer gänzlichen Streichung plädieren. Es bleibt abzuwarten, wie schnell konkrete Maßnahmen folgen werden und wie diese die Weiterbildungschancen der betroffenen Personen beeinflussen.
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