Am 2. Dezember 2024 äußerte Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats, in einem eindringlichen Appell, dass die Förderung von Heimen und großen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen nicht weiter toleriert werden kann. Stattdessen fordert er eine Unterstützung, die den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht wird und Inklusion in der Gemeinschaft ermöglicht. „Wir fördern mit öffentlichen Geldern soziale Ausgrenzung, das kann und darf laut Art. 19 der UN-Behindertenrechtskonvention so nicht sein,“ warnte Widl in einem Video, das zahlreiche weitere Stimmen von Experten aus dem Behindertenrat vereint. Der Verband fordert einheitliche, bedarfsgerechte Leistungen in ganz Österreich.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die seit 2009 in Deutschland in Kraft ist, stellt einen wichtigen Rahmen zur Sicherung und Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen dar. Sie konkretisiert universelle Menschenrechte und fordert die vollumfängliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben. Die Konvention wird als essenziell angesehen, um Barrierefreiheit und Gleichberechtigung in verschiedenen Lebensbereichen wie Bildung, Gesundheit und Mobilität zu gewährleisten, wie behindertenbeauftragter.de berichtete. Trotz bestehender rechtlicher Vorgaben zeigt sich jedoch, dass die Praxis in vielen Fällen hinter den Erwartungen zurückbleibt.
Dringender Handlungsbedarf
Ein erster Schritt zur Verbesserung wurde mit der Harmonisierungsrichtlinie zur Persönlichen Assistenz eingeleitet, die jedoch noch nicht in allen Bundesländern Anwendung findet. Zudem sind die finanziellen Mittel stark begrenzt. Der Österreichische Behindertenrat betont die Notwendigkeit eines Nationalen Aktionsplans, um den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden und die Rechte der Menschen mit Behinderungen effektiv zu schützen. In diesem Kontext ist es unerlässlich, dass alle Bundesländer ihre Verantwortung ernster nehmen und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Vereinbarungen ergreifen, um eine inklusive Gesellschaft zu gestalten, die den Bedürfnissen aller gerecht wird.
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