In Klagenfurt können ab sofort Anträge für das geplante Brauchtumsfeuer gestellt werden. Dies wurde kürzlich durch die Berufsfeuerwehr Klagenfurt bekanntgegeben. Das Abbrennen der Feuer ist ausschließlich in der Nacht von Karsamstag, dem 4. April 2026, auf Ostersonntag erlaubt. Interessierte haben bis spätestens 31. März 2026 Zeit, ihre Anträge einzureichen. Dies ist vier Kalendertage vor dem geplanten Entzünden des Feuers notwendig, um die nötigen Bewilligungen zu erhalten.
Die Anträge können online auf klagenfurt.at und berufsfeuerwehr.at heruntergeladen werden. Zusätzlich sind die Formulare im Bürgerservice im Rathaus sowie bei der Berufsfeuerwehr an der Hans-Sachs-Straße 2 erhältlich. Um eine Genehmigung zu erhalten, wird ein Ortsaugenschein durchgeführt, dessen Termin telefonisch vereinbart werden muss.
Vorgaben für das Brauchtumsfeuer
Beim Aufstellen des Brennmaterials müssen bestimmte Abstandsregelungen beachtet werden. Diese sollen sicherstellen, dass keine Gebäude oder brennbaren Gegenstände in Gefahr geraten. Zulässige Materialien für das Brennen sind ausschließlich bioogene Materialien wie Stroh, Holz, Rebholz, Schilf, Baum- und Grasschnitt sowie Laub. Es ist zudem erforderlich, dass eine erste Löschhilfe bereitgestellt wird, etwa durch einen Wasseranschluss mit Schlauch oder geeignete Feuerlöscher.
Die Gebühren für die notwendigen Bescheide belaufen sich auf 14,30 Euro Bundesgebühr und 5,10 Euro Verwaltungsabgabe. Wichtig ist auch, dass Brauchtumsfeuer nicht zur Abfallbeseitigung genutzt werden dürfen.
Regelungen in anderen Bundesländern
Die Vorschriften für Brauchtumsfeuer variieren je nach Bundesland. Während in Kärnten die Feuer unter einem kontrollierten Rahmen stattfinden dürfen, sind beispielsweise im Burgenland allgemeine Verbrennungsverbote in Kraft, mit gewissen Ausnahmen. In der Steiermark sind Brauchtumsfeuer in der Regel erlaubt, mit Ausnahme von Graz, wo ein generelles Verbot herrscht. In belasteten Gemeinden wird oft nur ein genehmigtes Feuer ermöglicht, das von der Gemeinde organisiert wird.
In Vorarlberg zündet man traditionell am ersten Sonntag nach dem Aschermittwoch das sogenannte Funkenfeuer, für das ebenfalls eine Genehmigung durch die Gemeinde erforderlich ist. Die strengen Regeln zur Sicherheit und zum Schutz vor Feinstaubemissionen gelten auch hier. Schlecht geeignetes Material kann gesundheitsschädliche Feinstaubemissionen freisetzen, die in einem Beitrag zur Luftverschmutzung resultieren können.
Die Vorfreude auf das Osterfest und die traditionellen Brauchtumsfeuer ist insbesondere im Alpenraum spürbar. Umso wichtiger ist es, dass die Vorschriften und Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden, damit die Feiern nicht nur schön, sondern auch sicher verlaufen. Eine verantwortungsvolle Durchführung trägt dazu bei, die Tradition lebendig zu halten und die Umwelt zu schützen. Weitere Informationen findet man auf gemeindebund.at.