Die Praxis der „Shrinkflation“, bei der Produkte mit geringerem Packungsinhalt zum gleichen Preis angeboten werden, beschäftigt Verbraucher und Händler in Österreich zunehmend. Ein aktuelles Beispiel ist die „Coppenrath & Wiese Feinste Sahne Erdbeer-Pannacotta-Kuppeltorte“, deren Gewicht von 1,5 kg auf 1,4 kg reduziert wurde, während der Preis unverändert blieb. Dieses Phänomen hat SKandale ausgelöst und die Bundesregierung zu einer Reaktion veranlasst. So soll ab April 2026 ein neues „Anti-Mogelpackungs-Gesetz“ in Kraft treten, das Händler verpflichtet, solche Praktiken offen zu legen. Bereits jetzt hat der Lebensmittelhändler Billa eintsprechende Maßnahmen umgesetzt, wie 5min.at berichtet.

Ab dem 2. Jänner 2026 hat Billa damit begonnen, Produkte mit reduzierter Menge direkt am Regal zu kennzeichnen, um den Kunden mehr Transparenz zu bieten. Die ersten betroffenen Produkte wurden bereits mit Hinweisen versehen. So wurde der Milka Schoko Snack ab dem 12. Jänner 2026 gekennzeichnet und die erwähnte Torte erhielt am 18. Februar 2026 eine Warnung hinsichtlich der veränderten Menge. Das Unternehmen geht mit dieser Initiative über die zukünftige gesetzliche Regelung hinaus, die eine Kennzeichnung ab dem 1. April 2026 vorschreibt, wie heute.at berichtet.

Die Herausforderungen für Verbraucher und Händler

Verbraucherschützer kritisieren die weit verbreitete Praxis der Shrinkflation scharf. Der Markt ist zunehmend von versteckten Preiserhöhungen betroffen, die es für Verbraucher schwer machen, die tatsächlichen Kosten zu erkennen. Laut Tagesschau nutzen immer mehr Unternehmen die Inflation, um ihre Gewinne zu steigern, was insbesondere in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten zu einer finanziellen Belastung für viele führt. Die Verbraucherzentrale Hamburg und Foodwatch fordern daher eine klare Kennzeichnung solcher Produkte, um die Transparenz zu erhöhen und die Kunden zu schützen.

Die Kennzeichnungspflicht, die Billa bereits implementiert hat, könnte auch anderen Händlern als Vorbild dienen. Das Unternehmen kritisiert jedoch, dass die Kennzeichnungspflicht die Händler übermäßig belastet und fordert, dass die Verantwortung dafür bei den Herstellern liegen sollte. Billa garantierte zudem, dass bei Eigenmarken keine versteckten Preissteigerungen auftreten, und die Mengenänderungen immer mit Preisänderungen synchronisiert werden. Darüber hinaus werden Warnhinweise für Markenartikel 90 Tage im Regal sichtabr bleiben, während gesetzlich nur 60 Tage vorgeschrieben sind.

Die Zukunft des Verbraucherschutzes

Die Debatte rund um das „Anti-Mogelpackungs-Gesetz“, das voraussichtlich am 4. März 2026 im Nationalrat beschlossen wird, zeigt das steigende Bewusstsein für Verbraucherschutz in Österreich. Es bleibt abzuwarten, ob und wie diese Regelungen umgesetzt werden und ob sie tatsächlich zu mehr Transparenz im Handel führen. Die Forderungen nach klaren Informationen und nachhaltiger Ehrlichkeit im Verkauf werden laut und deutlich gehört, und es liegt an der Politik und den Unternehmen, darauf zu reagieren.